Bauspar-Initiative: Nein – denn es braucht nicht noch mehr für die, die schon viel haben

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Verfasst durch Ewald Ackermann

Der SGB lehnt die Volksinitiative „Bauspar-Initiative“ ab. Verteilungspolitisch bedeutet die Vorlage einen weiteren Schritt in die falsche Richtung: Es braucht nicht zusätzliche Geschenke für die, die ohnehin Privilegien angesammelt haben.

Die sogenannte Bauspar-Initiative ist im September 2008 von der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) eingereicht worden. Sie will den Aufbau von Eigenkapital für den Kauf eines Eigenheims über Steuererleichterungen zusätzlich fördern. Dabei sollen die Bauspareinlagen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Nur 4 Monate später hat der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) eine ähnliche Volksinitiative eingereicht, über die später abgestimmt wird.

Happige Abzüge

Die SGFB-Initiative verlangt, dass jährlich maximal 15'000 Franken (Ehepaare das Doppelte) abgezogen werden können. Sie sieht darüber hinaus weitere Steuervergünstigungen vor. So können Bauspareinlagen zur Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen an bestehendem selbstgenutztem Wohneigentum in Höhe von maximal 5000 Franken jährlich (Ehepaare das Doppelte) und während längstens zehn Jahren von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Zudem können die Kantone Bausparprämien für erstmalig entgeltlich erworbenes und selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz von der Einkommenssteuer befreien. Gleiches gilt für die Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz.

Nicht noch mehr Ungleichheit

Von diesen Bausparmassnahmen würden grossmehrheitlich nur höhere Einkommen profitieren. Bauerwerb wird bereits durch steuerlich privilegierte Vorbezugsmöglichkeiten aus der 2. Säule und der Säule 3a gefördert. Eine weitergehende Förderung ist verteilungspolitisch ganz klar abzulehnen: Besser Gestellte würden entlastet; die der öffentlichen Hand entgehenden Einnahmen dürften zu einem Service Public-Abbau führen oder den Staat dazu zwingen, sich die nötigen Mittel anders zu beschaffen. In beiden Fällen würden mittlere und tiefe Einkommen zur Kasse gebeten. Der Vorschlag passt damit genau zur Steuerpolitik des ehemaligen Bundesrates Merz, deren asoziale Logik sich in der Unternehmenssteuerreform II beinahe lehrbuchartig zeigt. Oder anders gesagt: Sie ist ein weiterer Dreh an der Spirale zunehmender Ungleichheit – und deshalb abzulehnen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Premier secrétaire et économiste en chef

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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