Die vorgeschlagene Revision des Ressourcenausgleichs stellt aus Sicht des ein Fortschritt zu heutigen System dar, da ein bestehender Fehlmechanismus des Systems korrigiert wird. Allerdings nimmt mit der vorgeschlagenen Mindestausstattung von 86.5 Prozent die Dotation im Ressourcenausgleich deutlich ab.
Eines der zwei Hauptziele des Finanzausgleichs ist der Abbau der kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit. Dieses Ziel bleibt auch in Zukunft zentral. Für den SGB stellt der Finanzausgleich das wichtigste finanzpolitische Instrument dar, um den Zusammenhalt zwischen wirtschaftlich schwachen und starken Regionen in der Schweiz sicherzustellen. Dieser Ausgleich darf durch die geplante Reform nicht erheblich geschwächt werden.
Eine Senkung der Dotation im Ressourcenausgleich um mehr als ein halbe Milliarde Franken führt jedoch zu einer Schwächung dieses Ausgleichsmechanismus im Vergleich zu heute. Aus Sicht des SGB soll deshalb eine Mindestausstattung von 87.0 bis 87.5 Prozent angestrebt werden.