Der DGB begrüsst die Änderung der Verordnung. Im Sinne der Minderung des Koordinationsaufwands scheint es richtig, dass der Wohnort der ErbInnen und nicht mehr des Erblassers oder der Erblasserin für die Rückforderung der Verrechnungssteuer zuständig sein soll. So wird auch das Risiko vermindert, dass es zu Doppelrückzahlungen kommt.
Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer
- Finanzen und Steuerpolitik