Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer

  • Finanzen und Steuerpolitik
Vernehmlassungen
Verfasst durch Daniel Lampart

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der DGB begrüsst die Änderung der Verordnung. Im Sinne der Minderung des Koordinationsaufwands scheint es richtig, dass der Wohnort der ErbInnen und nicht mehr des Erblassers oder der Erblasserin für die Rückforderung der Verrechnungssteuer zuständig sein soll. So wird auch das Risiko vermindert, dass es zu Doppelrückzahlungen kommt.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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