Änderung der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV)

  • Finanzen und Steuerpolitik
Vernehmlassungen
Verfasst durch Daniel Lampart

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der SGB begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen in den drei Bereichen der Verordnung. Die Vereinfachungen bei den Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen für kleine, besonders liquide Banken werden im Sinne der Verhältnismässigkeit befürwortet. Es ist folgerichtig, dass die Vereinfachungen und grösseren Freiheiten für die Institute mit entsprechenden hohen Voraussetzungen einhergehen. Gleichwohl ist es wichtig, dass die FINMA beobachtet, ob eine Verlagerung von riskanten Aktivitäten zu den entsprechenden Kleinbanken führt und entsprechend eingreift. Die Anpassungen bei den Wohnrenditeliegenschaften sind äusserst wichtig. Der SGB sieht wie der Bundesrat dringenden Handlungsbedarf. Banken spielen bei der Finanzierung von Wohnrenditeliegenschaften eine wesentliche Rolle. Weitere Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).

 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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