Die vorgeschlagene Verordnungsänderung ist eine gesetzeskonforme, taugliche und sachgemässe Umsetzung der vom Parlament in der Frühlingssession 2021 abgeschlossenen Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG). Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt diese Lösung im Grundsatz.
Trotzdem ist die vom Parlament beschlossene GwG-Revision bei Weitem nicht ausreichend, um Geldwäscherei wirksam bekämpfen zu können. Die jüngsten Enthüllungen der «Pandorra Papers» haben exemplarisch gezeigt, dass der Verzicht auf den Einbezug der Berater:innen unter die Sorgfalts- und Meldepflichten des Geldwäschereigesetzes (vgl. Art. 2 Abs. 1 lit. c E-GwG) sich als Fehler erwiesen hat.
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