Der SGB unterstützt die Änderungen der Handelsregisterverordnung grundsätzlich. Damit wird die 2020 beschlossene Aktienrechtsrevision auf Verordnungsstufe umgesetzt. Auch mit den Änderungen ist der SGB in seiner unten verlinkten Vernehmlassungsantwort grundsätzlich einverstanden.
Änderung der Handelsregisterverordnung
- Finanzen und Steuerpolitik