Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme. Das Instrument der Kurzarbeit und die damit verbundenen «Lohngarantien» hat die Schweiz vor einer Katastrophe auf dem Arbeitsmarkt wie beispielsweise in den USA bewahrt. Dank der Kurzarbeit konnte ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert werden. Mit 1.9 Millionen Anmeldungen übersteigt der Bedarf der Firmen an Kurzarbeit die finanziellen Möglichkeiten der Arbeitslosenversicherung ALV aber bei weitem.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst daher den Vorschlag des Bundesrates sehr, die ALV mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Ohne zusätzliches Geld würde die ALV die gesetzliche Schuldenobergrenze von 6 Mrd. Fr. rasch erreichen. Das hätte nicht nur Beitragserhöhungen, sondern auch eine ALV-Revision zur Folge. Für die Konjunktur wäre das Gift. Das haben die 1990er-Jahre klar gezeigt, als Beitragserhöhungen und öffentliche Sparprogramme die Rezession in der Schweiz wesentlich verlängert haben.
Wichtig ist aber, dass keine Zweifel am Willen entstehen, die ALV vor zusätzlichen Schulden zu bewahren. Aus unserer Sicht ist daher der vorgeschlagene Artikel 90c Absatz 3 anzupassen. Die vorgesehene «Kann»-Bestimmung sollte durch eine Verpflichtung ersetzt werden.
Weitere Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort des SGB (siehe unten).