Der SGB unterstützt daher die mit dieser Vernehmlassung vorgeschlagene Zulassung von PodologInnen HF als selbstständige auf ärztliche Anordnung hin tätige Leistungserbringer in der KVV sowie die Definition der Kostenübernahme der Leistungen der medizinischen Fusspflege in der KLV. Er sieht aber Verbesserungsbedarf im Detail, wie in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s.u.) erläutert wird.
Zulassung der PodologInnen als Leistungserbringer – Änderungen der KVV und KVL
- Gesundheit