Zu zaghafte Anhebung der Mindestverzinsung

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung
Verfasst durch Doris Bianchi

Bundesrat zaudert beim BVG-Mindestzinssatz

Auch nächstes Jahr werden die Pensionskassen-Versicherten nur ungenügend an der seit mehreren Jahren besseren Ertragslage ihrer Kassen beteiligt: Die vom Bundesrat beschlossene leichte Anhebung des Mindestzinssatzes von 1.5 auf 1.75 % ist viel zu tief ausgefallen. Angesichts der sehr guten Ertragslage wäre ein Mindestzinssatz von 2.25 % angezeigt, wie ihn der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zusammen mit den übrigen Arbeitnehmerorganisationen forderte.

Die meisten Vorsorgeeinrichtungen haben 2012 eine weit höhere Performance (7 % nach einer Swisscanto-Umfrage) als 1,5 % erzielt. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten jedoch wurde trotz guter Ertragslage meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben.

Dank der tiefen Mindestverzinsung konnten auch die Lebensversicherungsgesellschaften ihre Erträge stark steigern. Sie gehören zu den Profiteuren der zweiten Säule, während die Sparkapitalien der Versicherten stagnieren. Diese einseitige Politik führt bei den Versicherten berechtigterweise zum Gefühl, andauernd den Kürzeren zu ziehen.

Der Bundesrat hat mit der minimen Anhebung des Mindestzinses nicht nur dem Nachholbedarf bei den Versicherten zu wenig Rechnung getragen. Er hat erneut die Ertragsmöglichkeiten der Lebensversicherungsgesellschaften vergrössert.

Auskünfte:
  • Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67
  • Ewald Ackermann, SGB-Information, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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