Ziel noch nicht erreicht

  • Berufliche Vorsorge
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Verfasst durch Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB

Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung der Strukturreform der Zweiten Säule präsentiert. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen der beruflichen Vorsorge dauert bis Ende Februar. Die Vorlage erntet innerhalb der Pensionskassenlandschaft massive Kritik. Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) befürchtet, dass mehr Regulierung kaum die Lösung für die Probleme der Zweiten Säule sein kann.

Der Zweck der Strukturreform, die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule zu stärken, hat für den SGB eine hohe Priorität. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze und Instrumente zur Zielverwirklichung in den Verordnungsänderungen erachtet der SGB jedoch teilweise als unpassend. So stärken etwa die unterbreiteten Verordnungsänderungen allzu sehr die Revisionsstellen. Künftig sind sie die mächtigen „Player“ in der beruflichen Vorsorge. Damit gelangt ein weiterer Akteur noch stärker ins Spiel, der intransparent und ohne Verankerung bei den Versicherten in die Geschicke der beruflichen Vorsorge eingreift und die Kosten treibt. Für den SGB ist vermehrte Transparenz und Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule in der Stärkung der Parität innerhalb der Organe der Vorsorgeeinrichtungen zu suchen. Eine gelebte, echte Sozialpartnerschaft schafft Vertrauen und bringt das System der beruflichen Vorsorge näher zu den Versicherten heran. Die Vorschläge der Bundesverwaltung, welche die Autonomie des Stiftungsrates einschränken und seine Tätigkeit durch bürokratische Hürden behindern, gehen folglich in die falsche Richtung. Den Vorschlag, dass bei ungenügenden Wertschwankungsreserven keine Leistungsverbesserungen beschlossen werden dürfen, lehnt der SGB ab. Die Verzinsung des Altersguthabens festzulegen, ist eine Führungsaufgabe des obersten Organs, die jeweils kassenspezifisch erfolgt. Generelle Vorgaben sind hierzu nicht angebracht. Unausgewogen sind auch die vorgesehenen Offenlegungspflichten für Stiftungsräte und Stiftungsrätinnen. 

Etliche Vorschläge wie etwa die bessere Transparenz bei den Verwaltungskosten gehen in die richtige Richtung. Sie sind aber noch mutlos. Der SGB fordert eine volle Kostentransparenz im Pensionskassengeschäft. Anlagen, die nicht sauber die Kosten aufschlüsseln, müssen vom Pensionskassengeschäft ausgeschlossen werden. Für viele Versicherte sind die Verwaltungskosten der Zweiten Säule ein grosses Ärgernis und mitunter ein Grund für den Vertrauensverlust in die Leistungen der beruflichen Vorsorge. Die Ziele der Strukturreform lassen sich daher nur verwirklichen, wenn tiefe und transparente Verwaltungskosten zum Standard der Pensionskassen werden.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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