Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) anerkennt, dass patronale Wohlfahrtsfonds als betriebliche Konjunkturpuffer eingesetzt werden können. Sie ermöglichen es, in wirtschaftlichen guten Jahren für allfällige spätere Krisen anzusparen. Dadurch können Restrukturierungen oder Massenentlassungen abgefedert und unterdeckte Pensionskassen saniert werden. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Wohlfahrtfonds häufig der finanziellen Besserstellung der Kaderleute dienen. Grosszügige Abfindungen beim Stellenwechsel oder gut dotierte Kadervorsorgelösungen werden häufig mittels Wohlfahrtsfonds finanziert.
In seiner Vernehmlassungsantwort nimmt der SGB zu den angeregten Änderungen Stellung.