Mit hauchdünner Mehrheit hat die Sozialkommission des Nationalrats unverantwortliche AHV-Beschlüsse gefasst: Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern, unfinanzierte Zusatzrenten für Ehepaare und ein Spiel mit neuen Defiziten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB kritisiert diesen Entscheid deutlich. Die 13. AHV-Rente muss solide und sozial finanziert werden. Wenn Ehegattenrenten erhöht werden sollen, dann sicher nicht auf Kosten der Witwen.
Statt die klaren Volksabstimmungen des letzten Jahres umzusetzen, hat sich in der Sozialkommission des Nationalrats bei der Beratung der AHV-Vorlagen eine äusserst knappe Mehrheit (13:12 Stimmen) mit kopflosen Entscheiden durchgesetzt. Konkret schlägt sie dem Nationalratsplenum vor, dass die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV um +0.7 Prozentpunkte erhöht werden soll, aber nur bis Ende 2030. Damit wird die 13. AHV-Rente während zwei bis drei Jahren finanziert (je nachdem ob das Inkrafttreten 2027 oder 2028 erfolgt). Das, obwohl die AHV in diesen Jahren finanziell gut aufgestellt ist. Sobald die Defizite dann steigen, soll die Finanzierung aufhören. Denn für die Zeit danach setzt die Kommission auf eine «nächste Reform» – in der dann das Rentenalter steigen soll.
Gleichzeitig will sie das Ehepaarplafonds für Neurentner komplett aufheben, und im Gegenzug die Kinderrenten, die Verwitweten-Zuschläge und die Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner:innen abschaffen. Trotz dieser drastischen Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern führt dieses unverdauliche Paket unter dem Strich zu Mehrkosten von rund einer Milliarde. Franken für die AHV – die nicht finanziert werden.
Diese Beschlüsse verdeutlichen, dass die Kommission nichts aus ihren Fehlern und den deutlichen Resultaten der Volksabstimmungen letztes Jahr gelernt hat: Sie möchte keine Verantwortung übernehmen für eine mehrheitsfähige Vorlage. Vielmehr beschliesst sie zusätzliche AHV-Defizite, um später das Rentenalter erhöhen zu können. Das ist verantwortungslos! Eine starke Mehrheit der Kommission hält am zweistufigen Ständeratsmodell fest, das eine Mischvariante aus zusätzlichen Lohnprozenten und höherer Mehrwertsteuer vorsieht und neben der Finanzierung der 13. AHV-Rente bereits eine Finanzierungslösung für einen Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative aufgleist. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Nationalrat auf, der Minderheit zu folgen.

