Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen

  • Berufliche Vorsorge
Artikel
Verfasst durch Pietro Cavadini, Kampagnenleiter des SGB

Wer sich gegen die Unbilden des Lebens versichert, will die versprochene Leistung, wenn das versicherte Ereignis eintritt. Das ist bei der Diebstahlversicherung so, das ist bei der Lebensversicherung so. Und das muss auch für die Altersversicherung gelten. Soll aber nicht mehr, wenn es nach dem Willen der Rentenklauer gehen sollte.

Den Versicherten der obligatorischen zweiten Säule wurde versprochen, dass ihr angespartes Kapital bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt wird, die zusammen mit der AHV ausreicht, den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Dieses Versprechen steht sogar in der Bundesverfassung.

Mit der geplanten Senkung des Umwandlungssatzes wird jetzt dieses Versprechen gebrochen. Das ist Betrug, das ist Rentenklau.

Den Versicherten kann es eigentlich egal sein, welches die Gründe für die Senkung des Umwandlungssatzes sind. Ihnen wurde bei Beginn der Versicherung eine bestimmte Leistung versprochen, und diese Leistung gilt es zu erfüllen; darauf haben die Versicherten einen          Anspruch. Und deshalb werden sie am 7. März auch Nein zur Senkung ihrer Rente sagen.

Die Menschen würden älter, heisst es. Die Altersleistungen müssten deshalb länger bezahlt werden und dafür reiche das angesparte Kapital bei der bisherigen Rentenhöhe nicht. Also müsse man die Renten senken. Diese Begründung ist gleich in mehrfacher Hinsicht falsch: Aus der Tatsache, dass einige Menschen in Zukunft älter werden könnten, den Schluss zu ziehen, alle Menschen bräuchten im Alter weniger Rente, ist eine verquere Logik. Wenn das Argument der Längerlebigkeit stimmt, dann müssen vielmehr Massnahmen ergriffen werden, die das Rentenniveau und damit das abgegebene Versprechen bewahren.

Aber der angeführte Grund für die Rentensenkung trifft auch objektiv nicht zu. Die beklagte Längerlebigkeit der Versicherten wurde bereits bei einer früheren Revision des BVG im Jahre 2003 durch eine Senkung des Umwandlungssatzes berücksichtigt. Damals hat man es allerdings geschafft, durch Kompensationsmassnahmen das Rentenniveau unverändert zu lassen. Wer jetzt noch einmal den Umwandlungssatz mit der Begründung der gestiegenen Lebenserwartung senken will, hält die Menschen für dumm.

Auch das zweite Argument der Befürworter sticht nicht. Die zu erwartenden Renditen auf den Kapitalmärkten würden es den Pensionskassen nicht erlauben, genügend Rendite bei vertretbarem Risiko zu erzielen, um die Renten zu finanzieren. Woher wissen die das? Lesen sie das aus den Tarot-Karten? Das Versagen der Prognostiker vor der Finanzkrise, aber auch die im Dreimonatsrhythmus korrigierten Vorhersagen zum Wirtschaftswachstum durch die Prognoseinstitute oder die sich fröhlich widersprechenden Voraussagen der Börsenanalytiker zeigen deutlich: Aussagen über künftige Renditen haben die Treffergenauigkeit von Horoskopen. Damit eine Senkung der Renten für Millionen von Versicherten zu begründen, ist eine Unverfrorenheit.

Die einzige Aussage, die wir über künftige, langfristige Renditemöglichkeiten machen können, ist ein Blick in die Vergangenheit. Und dieser Blick zeigt: In den letzten 80 Jahren konnten die für unsere Pensionskassen benötigten Renditen problemlos erzielt werden. Das ist keine Garantie für die Zukunft, aber ein Indiz, das mehr zählt als die düsteren Prophezeiungen der selbst ernannten Rendite-Propheten.

Und eines gilt es bei der Diskussion über die geplante Rentensenkung immer auch zu berücksichtigen: Die Altersvorsorge ist ein Riesengeschäft, und bei diesem Geschäft wollen die Versicherungskonzerne ein grösseres Stück vom Kuchen. Das geht nur, wenn die staatliche und obligatorische Altersvorsorge und damit auch die Solidarität zwischen den Versicherten, zwischen Jungen und Alten geschwächt werden. Dann sind immer mehr Menschen gezwungen, privat für das Alter vorzusorgen, und die Profite der Versicherungskonzerne zu mehren.

Weil immer mehr Menschen dieses Spiel durchschauen, werden sie am 7. März Nein sagen zur geplanten Senkung des Umwandlungssatzes.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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