Winzige Veränderungen an einer inakzeptablen Vorlage

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Verfasst durch Ewald Ackermann, Redaktor SGB

SESSIONSVORSCHAU: Der Ständerat wird sich am 3. Juni 2010 wieder mit der 11. AHV-Revision befassen. Es bestehen drei wichtige Differenzen zum Nationalrat. Die vorberatende Kommission des Ständerates schlägt beim flexiblen Rentenalter und bei der Rentenanpassung Änderungen vor. Diese Änderungen stellen Verbesserungen dar. Aber auch so bleibt die 11. AHV-Revision für den SGB nicht akzeptierbar.

Bei der sozialen Frühpensionierung sind sich die Räte uneinig: Der Nationalrat hat sich schon zweimal geweigert, Geld dafür zu sprechen. Der Ständerat will zwar etwas machen, aber es darf auch für ihn fast nichts kosten, nämlich nur ca. 400 Mio. Fr. pro Jahr. Das entspricht etwa der Hälfte der Einsparungen aus der Rentenaltererhöhung der Frauen auf 65 Jahre. Das von der kleinen Kammer vorgeschlagene Modell will die versicherungstechnischen Kürzungssätze bei einem Vorbezug vor dem ordentlichen Rentenalter (65/65) je nach Höhe des AHV-Einkommens und der Vorbezugsdauer reduzieren, sie also sozusagen „subventionieren“. Diese Subventionen sollen aber nicht ins Ausland exportierbar sein – mit Ausnahme der EU-Länder, für die ein Export aufgrund eines Abkommens mit der EU zwingend ist – und sie sollen auf 10 Jahre begrenzt sein. Die ständerätliche Kommission hat sich nun bemüht, die wenigen Mittel, die sie dafür sprechen will, etwas besser auf die verschiedenen Einkommenskategorien zu verteilen. Dabei würden insbesondere die ganz tiefen Einkommen weniger stark subventioniert als in der ersten Fassung des Ständerates, was sinnvoll ist, weil diese Einkommensgruppen (bei Wohnsitz in der Schweiz) ohnehin Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben und die Kürzungen somit von den EL ausgleichen lassen können. So bliebe für die übrigen Versicherten etwas mehr übrig. Leider ist das Resultat aber wegen der zu knappen Mittel nach wie vor unbefriedigend. Das Modell ist auch so ausgestaltet, dass fast nur Frauen von diesen „subventionierten“ Kürzungssätzen profitieren könnten. Höchstens 19 % der Männer und 71 % der Frauen, total 42 % der versicherten Personen wären theoretisch anspruchsberechtigt. Auch in dieser Gruppe blieben die Kürzungssätze jedoch für Viele prohibitiv hoch.

Kein Einfrieren der Renten!

Die ständerätliche Kommission hält am bisherigen Vorhaben des Ständerats fest, die periodische Anpassung der Alters-, Hinterlassenen- und indirekt auch der Invaliditätsrenten nach dem Mischindex ganz auszusetzen, wenn der Stand des AHV-Fonds 45 % einer Jahresausgabe unterschreitet. Neu schlägt sie jedoch vor, dass in dieser Situation der Bundesrat auch die AHV-Beiträge um 5 % erhöhen müsse, was zu einem Beitragssatz von 8.82 % für unselbständig Erwerbstätige führen würde. Es ist zwar gut, dass die Kommission nun endlich gemerkt hat, dass es sich hier um einen ganz zentralen Punkt handelt, der in einem Referendum von den StimmbürgerInnen kaum goutiert werden dürfte. Allerdings ist das Einfrieren von Renten, die nicht einmal existenzsichernde Höhe haben, für die Gewerkschaften nicht verhandelbar. In einer Situation, in der das Kapital der AHV auf ein für die Zahlung der Renten und der Aufrechterhaltung der Liquidität bedrohliches Niveau schmilzt, müssen nicht die Renten eingefroren werden, sondern die Beiträge und übrigen Einnahmen soweit angehoben werden, dass die für die RentnerInnen so wichtigen AHV-Renten weiterhin finanziert sind.

 

Ausserdem in der Sessionsvorschau: Die Ausschaffungsinitiative und Managed Care.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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