Wer a sagt, muss auch b sagen!

  • Invalidenversicherung
Medienmitteilung
Verfasst durch Colette Nova

So nicht! Der SGB lehnt den gegenwärtigen Vorschlag zu einer 6. IV-Revision und den damit verbundenen Leistungsabbau ab. 

Wiedereingliederung ist keine Einbahnstrasse. Auch die Arbeitgeber haben dazu ihren (Pflicht)anteil beizusteuern. Denn das deklarierte Ziel der Revision, mit einer „eingliederungsorientierten Rentenrevision“ den bisherigen Rentner/innenbestand innert sechs Jahren um 5 % (12'500 gewichtete Renten resp. 16'500 IV-Rentenbezüger/innen) zu reduzieren, kann nur erreicht werden, wenn die Arbeitgeber die nötigen Stellen schaffen. Ohne den Zwang einer Quote wird dies nicht gehen. Der SGB schlägt darum vor, dass Unternehmen ab 100 Angestellten mindestens zu 1 % IV-Rentner/innen resp. von der IV vermittelte Personen zu beschäftigen haben. Wer die Quote nicht einhält, hat für jeden solchen mangelnden Arbeitsplatz eine Sanktion von einer durchschnittlichen jährlichen IV-Rente zu bezahlen. Ohne eine solche Massnahme droht die Wiedereingliederung für die wieder Einzugliedernden zum Bumerang zu werden: Sie verlieren ihre IV-Rente, bekommen trotzdem keine Stelle und werden neu von der Sozialhilfe abhängig. Für RentenbezügerInnen, die über 50 Jahre alt sind und damit in Wirklichkeit kaum vermittelt werden können, soll zudem eine Besitzstandwahrung eingeführt werden. Ohne diese beiden Ergänzungen lehnt der SGB eine 6. IV-Revision ab. 

Auch administrative Gründe sprechen gegen eine solche 6. IV-Revision. Zuerst einmal sollen die mit der 5. IV-Revision eingeführten Eingliederungsinstrumente ausgewertet werden. Alles andere wäre unprofessionelles Restrukturierungsfieber. Ausserdem beantragt der SGB, sich nicht bloss auf die Leistungen zu beschränken, sondern ebenso neue Finanzierungsquellen zu prüfen.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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