Weiterer Etappensieg für den SGB

  • AHV
Artikel
Verfasst durch Jean Christophe Schwaab, SGB-Zentralsekretär

Und sie dreht sich doch: auch die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden. Im Bereich der AHV wurde ein Fortschritt erzielt oder genauer: ein Rückschritt wieder korrigiert.

Für Bühnenkünstler/innen schlug diese Änderung des AHV-Reglementes wie eine Bombe ein: Ab dem 1.1.2008 sollten sie bei Engagements unter 2200.- selbst die notwendigen Schritte unternehmen, damit ihre Arbeit- und Auftraggeber dies der AHV meldeten und dafür den Lohnabzug bezahlten. Viele Kulturschaffende vergassen dies jeweils oder unterzeichneten einen Verzicht. Vor allem dann, wenn der Arbeitgeber sanft darauf hinwies, dass er bei Beharren auf diesen Umständen ein nächstes Mal ja auch die Konkurrenz anstellen könne. Die Folgen: Lücken in der sozialen Sicherheit, spätere Probleme. Und eine weitere Bestätigung dafür, dass die Kulturschaffenden nur schlecht durch die Sozialversicherungen geschützt sind.

Verschlechterung wieder rückgängig gemacht

Der SGB intervenierte. Nach einem Vorstoss von Christine Goll, SGB-Vizepräsidentin (SP, ZH), fanden zwischen SGB, Suisseculture (Dachorganisation der Kulturschaffenden) und dem Bundesamt für Sozialversicherungen Verhandlungen statt. Und das mit gutem Ergebnis. Denn ab dem 1.1.2010 wird das AHV-Reglement wieder geändert. Alle Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, von Orchestern, von Produzenten im Phono- und audiovisuellen Bereich, von Radio und TV sowie von Kunstschulen angestellt werden, sind auf alle Fälle bei AHV/IV/EO/ALV zu versichern, und dies auch, wenn die Gage 2200.- nicht erreicht. Den Arbeitgebern obliegt es, die entsprechenden Lohnabzüge automatisch und nicht erst auf Verlangen der Betroffenen vorzunehmen. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Haushaltspersonal. Leider erstreckt sich diese Verbesserung nicht auf Kulturschaffende, die von Arbeitgebern verpflichtet werden, die nicht in die aufgeführten Kategorien fallen. Ein Schriftsteller, der auf Einladung einer Buchhandlung liest oder eine Pianistin mit einem Rezital an einer Bankjubiläumsfeier (z.B.) werden bei einem Verdienst von weniger als 2200.- weiterhin selbst die nötigen Schritte anmahnen müssen, damit die Beiträge auf ihren Honoraren erhoben werden.

Glas ist halbvoll

Ein Erfolg also des SGB. Aber nur von unterwegs. Denn die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden bleibt nach wie vor mangelhaft. Zwar sind einige andere Fortschritte erreicht worden. So müssen etwa Bund und Pro Helvetia für Kulturschaffende, die sie unterstützen, neu Beiträge an die Zweite Säule zahlen. Und: Der generelle Zugang zur Zweiten Säule bleibt weiterhin in Verhandlung. Auf der Negativseite: Der Nationalrat beerdigte eine Motion, die für Kulturschaffende Verbesserungen bei der Arbeitslosenversicherung vorgesehen hätte. 

Für den SGB ist klar: der Einsatz für einen besseren Schutz der Kulturschaffenden ist weiter zu führen.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
Top