Blick in den Ständeratssaal

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Weiterentwicklung IV: Erste Richtigstellungen durch die Ständerats-Kommission

  • Invalidenversicherung
Artikel
Verfasst durch Gabriela Medici

Korrektur einiger Entscheide zu Lasten von IV-RentnerInnen, z.B. zu den Kinderrenten - aber weitere bleiben Verbesserungen nötig

Direkt als Einstieg nach der Sommerpause hat sich die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats mit der Invalidenversicherung (IV) auseinandergesetzt. Nach mehreren Sparrunden auf dem Buckel der IV-RentenbezügerInnen verfolgt der Bundesrat mit der aktuellen Revision unter dem Titel «Weiterentwicklung der IV» eine stärkere Förderung der beruflichen Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie eine verbesserte Koordination innerhalb der Invalidenversicherung.

Diese Ziele zu erreichen tut Not. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich sowohl in der Vernehmlassung als auch während der Beratungen dieses Frühjahr im Nationalrat für eine Revision eingesetzt, die ihrem Namen gerecht wird. Doch der Nationalrat nahm dies zum Anlass, um weitere Kürzungen zu beschliessen: so entschied er sich für eine Kürzung der Kinderrenten und zur Einführung eines «stufenlosen» Rentensystems, das gerade für Personen mit einem hohen Invaliditätsgrad (zwischen 60-69%) zu folgenschweren Rentenkürzungen führen würde. Heute erhalten diese Personen eine Dreiviertelrente. Neu könnten sie nur mit einer Rente rechnen die ihrem IV-Grad entspricht. Obwohl dieselbe Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen auf eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung hat.

Diese Umstellung des Systems ist stossend für die Betroffenen, sie ist aufwändig und kostet. Auch vor dem Hintergrund, dass die entstehenden Renteneinbussen in der Realität zu einer Kostenverlagerung hin zur EL führen dürften, scheint der Entscheid nicht überzeugend. Die IV kann dadurch ihrer Aufgabe der Existenzsicherung neu auch bei hohen Invaliditätsgraden immer weniger erfüllen. Dabei ist bereits heute beinahe die Hälfte der IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die vorberatende Kommission des Ständerats hat nun einige dieser Entscheide korrigiert. Dies ist zu begrüssen. Insbesondere hat sie sich einstimmig dafür ausgesprochen, auf die Kürzung der Kinderrenten zu verzichten. Das neue Rentensystem hat sie aber gutgeheissen – mit den erwähnten negativen Folgen für IV-BezügerInnen.

Immerhin sollen IV-BezügerInnen ab 55 Jahren von den mit dem Systemwechsel entstehenden Leistungskürzungen ausgenommen werden. Ebenfalls zu begrüssen ist, dass für den Erhalt einer ganzen Rente weiterhin kein Invaliditätsgrad von 80% notwendig sein soll. Die Kommission folgt hier dem Nationalrat, entgegen der Forderung des Arbeitgeberverbands.

Der SGB wird sich nun im Verlauf der weiteren parlamentarischen Debatten dafür einsetzen, dass insbesondere die beruflichen Eingliederungsmassnahmen gestärkt werden. Denn trotz entsprechender Zielsetzung in den letzten Revisionen stagniert die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen weiterhin. Es wäre also definitiv Zeit für mehr Verbindlichkeit und da stellt der Beschluss des Nationalrats die untere Messlatte dar.
 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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