Weder Lebenserwartung noch Renditen rechtfertigen Rentensenkung

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung
Verfasst durch Rolf Zimmermann

Die Argumente des Bundesrates für eine BVG-Rentensenkung überzeugen nicht

Der Bundesrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, am 7. März 2010 Ja zu sagen zur Senkung ihrer eigenen künftigen Pensionskassenrenten. Seine Argumente für diese Zumutung überzeugen allerdings nicht:

Lebenserwartung: Die Menschen werden zwar älter, doch hat man dieser Tatsache bereits mit der 1. BVG-Revision im Jahre 2003 Rechnung getragen. Damals hat das Parlament mit der Begründung der steigenden Lebenserwartung beschlossen, den Umwandlungssatz stufenweise von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent zu senken. Auch die Pensionskassen selber haben diese Entwicklung durch die Bildung entsprechender Reserven bereits berücksichtigt.

Zudem: Aus der Tatsache, dass die Menschen älter werden, den Schluss zu ziehen, sie bräuchten deshalb weniger Geld im Alter, zeugt von einer queren Logik. 

Renditeerwartung: Die notwendige Rendite von rund 4,5 Prozent auf dem Vorsorgekapital könne von den Pensionskassen nicht mehr erwirtschaftet werden, ist ein weiteres Argument für die Rentensenkung. Diese Begründung ist äusserst abenteuerlich. Wer behauptet, die künftige Entwicklung der Kapitalmärkte zu kennen, verwechselt seriöse Politik mit Astrologie. Die pessimistischen Zukunftszenarien des Bundesrates, was die erzielbaren Renditen betrifft, konterkarieren zudem deutlich mit den Erwartungen der Spezialisten der Banken und Versicherungen. Dort wird unverfroren mit künftigen Eigenkapitalrenditen zwischen 15 und 25 Prozent gerechnet.

Die im Vorsorgegeschäft tätigen Privatversicherer sind es denn auch, die an vorderster Front eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes fordern. Sie wissen, dass zwischen ihren Gewinnen und der Höhe des Umwandlungssatzes (und übrigens auch des Mindestzinssatzes) ein Zusammenhang besteht: Je tiefer der Umwandlungssatz, desto höher ihre Gewinne.

Bei diesem Spiel werden die Versicherten allerdings nicht mitmachen. Für sie ist die geplante Rentensenkung auf Vorrat nichts anderes als ein Rentenklau, dem sie am 7. März an der Urne eine Absage erteilen werden.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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