Voranschlag 2018: Was der AHV versprochen, gehört auch der AHV!

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Verfasst durch Doris Bianchi und Dore Heim

Bundespersonal einmal mehr das Bauernopfer?

In den Verhandlungen zum Voranschlag 2018 schmieden die Räte zwei heisse Eisen. Einerseits muss die AHV zu ihren Mitteln kommen. Andererseits gilt es den blinden Sparkurs auf dem Rücken des Bundespersonals zu stoppen.

Mit der Ablehnung der Reform Altersvorsorge 2020 entgehen der AHV Finanzen, einerseits die Mehrwertsteuereinnahmen in Milliardenhöhe, die befristet bis Ende dieses Jahres der Invalidenversicherung zu Gute kommen. Andererseits hätte die Reform auch eine höhere Beteiligung des Bundes an der AHV-Finanzierung mit sich gebracht. Der Bund hätte dem AHV-Fonds im Jahr 2018 zusätzlich rund 442 Mio Franken überweisen müssen. Entsprechend ist diese Ausgabe auch im Voranschlag 2018 aufgeführt. Die Ablehnung der Reform führt nun dazu, dass der Bund diesen Betrag der AHV nicht mehr schuldet und daraus einen Überschuss generieren kann.

442 Millionen für die AHV

Für den SGB ist klar, dass dieser Überschuss dennoch der AHV zu Gute kommen muss. Die höhere Beteiligung des Bundes an der AHV-Finanzierung wurde weder in der parlamentarischen Debatte noch im Abstimmungskampf kritisiert. Zudem ist die AHV auf zusätzliche Mittel angewiesen. Die Finanzkommission des Nationalrates folgte dieser Logik. Ihre Schwesterkommission möchte hingegen diese Entlastung des Budgets teilweise dem Bahninfrastrukturfonds zufliessen lassen.

Die Eidgenössischen Räte müssen in der Wintersession diese Differenz zu Gunsten der AHV ausräumen. Während der Bahninfrastrukturfonds ab 2018 mit zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer rechnen kann, wird die Finanzierungslage für die AHV immer angespannter. Die höhere Bundesausgabe zugunsten der AHV ist budgetiert und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Sparen über alles

Schon zum dritten Mal: Eine hauchdünne Mehrheit strammrechter Ausprägung in der Finanzkommission des Nationalrats will bei der Entwicklungszusammenarbeit, der Osthilfe, beim Asylwesen und bei Präventionsmassnahmen sparen. Vor allem aber und unbedingt soll wieder beim Bundespersonal gekürzt werden! Gegen diesen radikalen Kurs wendet sich wie immer eine knapp unterlegene Minderheit der nationalrätlichen Finanzkommission sowie die ständerätliche Finanzkommission.

Erneut eine Lohn-Nullrunde?

Um was geht es in diesem Voranschlag? Die Pensionskasse PUBLICA muss ihre technischen Grundlagen anpassen, eine Senkung des technischen Zinses steht an und damit eine Leistungseinbusse von mehr als 10% für die Angestellten in der Bundesverwaltung, wenn die Arbeitgeberin nicht mehr Kapitel einschiesst. Der Bundesrat wäre willens, allerdings auch nur, indem er dem Personal zum dritten Mal in Folge eine Nullrunde beim Lohn zumutet. Die ursprünglich budgetierten 32 Mio. Franken für einen allfälligen Teuerungsausgleich setzt der Bundesrat nun einfach für die Pensionskasse ein. Insgesamt will er im Voranschlag 2018 eine Zusatzfinanzierung von 64 Mio. Franken leisten, die Hälfte eben mit einer Umwidmung der budgetierten Lohnmassnahmen. Die Personalverbände haben vor dieser Verquickung von Lohnpolitik und Pensionskassenmassnahmen gewarnt, denn sie haben genau das befürchtet, was nun eine Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats durchdrücken will: keine Zusatzfinanzierung für die zweite Säule und kein Teuerungsausgleich. Noch besteht eine leichte Hoffnung, dass das Personal nicht gänzlich leer ausgehen wird, denn immerhin will auch eine Minderheit der ständerätlichen Finanzkommission nicht nur die Zusatzfinanzierung für die zweite Säule, sondern auch den Teuerungsausgleich gewähren.

Den Rotstift im Kopf

Der Bundesrat versucht Jahr für Jahr den AbbauparlamentarierInnen zuvorzukommen, indem er selbst schon den Rotstift ansetzt. So hat er bereits im Stabilisierungsprogramm beschlossen, im Eigenbereich für das Jahr 2018 nochmals 150 Mio. Franken raus zu kürzen. Aber die rechte Fraktion der Finanzpolitiker toppt ihn regelmässig: Nicht nur will sie dem Personal rein gar nichts geben, sie will obendrein im Personaletat nochmals 152 Mio. Franken mehr kürzen. Das ist zum Glück nur ein Minderheitsantrag. Aber er ist in den Kommissionsberatungen nur knapp unterlegen...

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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