Volksinitiative AHVplus „Für eine starke AHV“: Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in der Stärkung der AHV

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Verfasst durch Doris Bianchi

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Der Ständerat wird voraussichtlich am 9. Juni über die Volksinitiative AHVplus "Für eine starke AHV" beraten. In den Sitzungen der zuständigen Kommission für Soziales und Gesundheit fand die Forderung nach einer Stärkung der AHV nicht genügend Gehör. Dabei ist eine Verstärkung der AHV-Altersrente heute dringlich.

Wer in Pension geht, soll mit seinen Renten aus AHV und Pensionskasse sein "gewohntes Leben in angemessener Weise" weiterführen können. So steht es in der Bundesverfassung. Für Rentnerinnen und Rentner mit vormals tiefen oder mittleren Erwerbseinkommen wird dieses Ziel nicht erreicht. Ein alleinstehender Elektromonteur beispielsweise, der zuletzt einen Lohn von 5'500 Fr. verdiente, muss sich mit 3'000 Fr. Rente begnügen. Damit kann er sein gewohntes Leben nicht mehr finanzieren. Er muss den Gürtel im Alter deutlich enger schnallen. Gleichzeitig steigen seine Gesundheitskosten immer mehr an. Die Krankenkassenprämienbelastung ist bei Rentnerhaushalten überdurchschnittlich hoch. Immer mehr Rentnerinnen und Rentnern droht das Abrutschen in die Ergänzungsleistungen.

Renteneinkommen sinken

Aber auch die künftige Rentnergeneration steuert auf ein Rentenproblem zu. Die Renteneinkommen vieler Personen werden kleiner: Zahlreiche Pensionskassen haben in den letzten Jahren ihre Leistungen gekürzt. Quer durch die Schweiz wurden und werden die Zinssätze für das angesparte Rentenkapital und die Umwandlungssätze gesenkt. Auf vielen Versicherungsausweisen ist deshalb die in Aussicht gestellte Altersrente wie Schnee in der Sonne geschmolzen. In der zweiten Säule gibt es aktuell keine Aussicht auf Besserung. Im Gegenteil: die von der Schweizerischen Nationalbank eingeführten Negativzinsen verstärken den Druck in der zweiten Säule. Deshalb muss die erste Säule gestärkt werden.

Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volksinitiative AHVplus ausführt, entwickeln sich die AHV-Renten systembedingt nicht im Gleichschritt mit den Löhnen. Die Renten wachsen dadurch weniger stark als die Löhne. Als Folge davon sinkt mit der Zeit die Ersatzquote der AHV, welche die AHV-Renten dem letzten Lohn gegenüberstellt. Somit wird trotz regelmässigen Rentenanpassungen für jeden künftigen Rentnerjahrgang beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ein immer kleinerer Teil des Einkommens durch die AHV-Rente ersetzt als für den vorherigen Jahrgang. Der Rückstand der Renten gegenüber den Löhnen beträgt über 10%. Die Volksinitiative AHVplus schliesst diese Lücke.

Existenzsicherung nicht erreicht

Laut der Bundesverfassung müssen die AHV-Renten existenzsichernd sein. Dieses Ziel erreicht jedoch nicht einmal die AHV-Maximalrente von 2'350 Franken. Zur Existenzsicherung tragen die Ergänzungsleistungen (EL) bei. Rund 186'000 Altersrentnerinnen und Altersrentner sind heute auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Tendenz ist steigend. Die EL sind jedoch eine Bedarfsleistung. Das heisst, sie werden nur auf Antrag und nach eingehender Prüfung der finanziellen Situation gewährt. Die Existenzsicherung im Alter sollte aber nicht an Bedingungen geknüpft sein. Dies ist unwürdig. Der EL-Antrag ist kein einfacher Gang. Viele verzichten darauf aus Scham oder Ehrgefühl. Mit einer Rentenerhöhung um 10 Prozent kommen die AHV Renten ihrem Ziel der Existenzsicherung endlich etwas näher, womit auch die Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen sinkt. Dies wäre ein grosser sozialpolitischer Fortschritt, und umso notwendiger, als in den nächsten Jahren der Druck auf die EL in den Kantonen stark zunehmen wird.

Solide AHV

Die AHV ist entgegen aller Schwarzmalerei immer noch gut aufgestellt. Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl seit Einführung der AHV sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner mehr als versechsfacht hat und heute bei über 2 Millionen liegt. Auch die längere Lebensdauer und der Geburtenrückgang (Demografie) - heute bezahlen 2,5 Vollbeschäftigte für einen AHV-Rentnern/eine AHV-Rentnerin, zu Beginn der AHV waren es 4,5 gewesen - brachte die AHV nicht aus dem Lot. Auch den Eintritt der Babyboom-Generation ins Rentenalter in den nächsten Jahren kann die AHV gut meistern. Eine allfällige starke Zunahme der Neurentnerinnen und -rentner wird ein vorübergehendes Phänomen sein, das durch Zusatzeinnahmen mittels einer Mehrwertsteuererhöhung abgefedert werden kann, bis die darauffolgende geburtenschwächere Generation in Rente geht.

Kosten: bescheiden und vertretbar

Die Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4.1 Mrd. Franken bzw. 3,7 Mrd. Franken wenn die Einsparungen in der EL mitberücksichtigt werden. Die Initiative AHVplus schreibt keinen spezifischen Finanzierungsschlüssel vor. Die AHV ist eine Versicherung, die zum wesentlichen Teil über Lohnbeiträge finanziert wird. Für eine bessere Versicherungsleistung sind höhere Lohnbeiträge gerechtfertigt. Während andere Sozialversicherungen in den letzten Jahren ihre Beiträge für die Finanzierung der Leistungen stetig er-höht haben - etwa die Krankenkassen oder die Pensionskassen - hat man die Beitragssätze für die AHV seit 40 Jahren nie mehr angepasst. Der Finanzierungsbedarf für die Rentenerhöhung im Ausmass von 200 Franken pro Monat für die überwiegende Mehrheit der Altersrentner und 350 Franken für die Ehepaare entspricht 0.5 Lohnprozenten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei einem Bruttojahreslohn von 54'000 Franken würde der zusätzliche Lohnabzug pro Jahr nur gerade 270 Franken kosten. Dem steht eine jährliche Rentenerhöhung von über 2000 Franken gegenüber. Eine Finanzierung über Lohnprozente ist damit vertretbar. Die Lohnnebenkosten für die AHV bleiben mit je 4,7 % immer noch niedrig.

Der Inhalt der Volksinitiative im Detail

Die Volksinitiative AHVplus verlangt die Erhöhung aller AHV-Altersrenten um 10 Prozent. Die Erhöhung wird als Zuschlag auf die laufenden und künftigen Altersrenten ausbezahlt. Die bewährte Rentenberechnung wird nicht verändert. In die Systematik der Rentenleistungen wird nicht eingegriffen. Die weiteren Rentenleistungen der AHV und der IV würden sich weiterhin auf die "ordentliche" Altersrente ohne Zuschlag stützen. Der AHVplus-Zuschlag führt auch zu keinen Veränderungen in der beruflichen Vorsorge. Der Zuschlag soll spätestens zwei Jahre nach der Annahme der Volksinitiative auf die laufenden AHV-Renten ausbezahlt werden. Zusätzliche Gesetzesanpassungen sind nicht nötig. Die grosse Mehrheit der Altersrentnerinnen und Altersrentner erhält mit AHVplus eine Rentenerhöhung von 200 Fr. pro Monat; die Ehepaare eine Erhöhung von 350 Franken. Die AHV-Minimalrente würde um 118 Fr. steigen, die Maximalrente um 235 Franken. Die plafonierte maximale Ehepaarrente würde um 353 auf 3'878 Fr. steigen. Diese Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und seiner Verbände wird mitgetragen von einer breiten Allianz anderer Arbeitnehmerverbände wie LCH, SER, SBK, VSPB, ZV, der RentnerInnenorganisation AVIVO sowie von den Parteien SP, Grünen und JUSO.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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