Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die mittlere AHV-Rente beträgt rund 1’800 Franken pro Monat. Davon allein kann heute niemand leben. Für den SGB ist klar: das Problem der zu tiefen Altersrenten muss jetzt konkret angepackt werden. Doch obwohl das Parlament dazu verpflichtet ist, die Verfassung einzuhalten und diese seit 50 Jahren existenzsichernde AHV-Renten verspricht, weigert sich die Nationalratskommission, ihre diesbezügliche Verantwortung zu übernehmen.
Damit Arbeitnehmende nach einem anstrengenden Erwerbsleben eine bezahlbare und anständige Rente erhalten, braucht es einen Ausbau der AHV. So wie ihn die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente fordert. Denn nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen – insbesondere auch die Frauen. In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Zudem haben viele Berufstätige mit den von den Banken stark beworbenen 3. Säule-Fonds im laufenden Jahr hohe Verluste gemacht. Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ist gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn zu den stark gesunkenen Pensionskassenrenten kommen nun noch die hohe Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Die Einkommen aller RentnerInnen und zukünftigen RentnerInnen sind stark unter Druck. Berichte des Bundesamts für Sozialversicherungen bestätigen diese drohenden Kaufkraftverluste.
Selbst die BefürworterInnen von AHV 21 hatten zugegeben: Insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen Einkommen reichen die Renten häufig nicht. Doch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) versteckt sich weiterhin hinter düsteren Finanzszenarien und lehnt die Volksinitiative ohne jeglichen Gegenvorschlag ab. Sogar Massnahmen für die ärmsten RentnerInnen-Haushalte hat sie abgelehnt. Es scheint fast, dass die Kommission noch nicht verstanden hat, dass die haarscharfe Annahme von AHV 21 bei der AHV zu einem Geldsegen führt. Selbst gemäss den vorsichtigen Szenarien des Bundesrats wird die AHV bis 2030 fast 20 Milliarden Überschuss machen.
Die von der Kommission verlangten längerfristigen Finanzszenarien bis 2050 sind gemäss Bundesrat unzuverlässig und ausserdem einseitig, weil sie nur die Kostenseite abbilden. Sie werden aufgrund ihrer irrelevanten Aussagekraft vom Bund deshalb nicht als sinnvoll erachtet. Dass die Mehrheit der Kommission dennoch auf der Grundlage dieser Zahlen diskutieren will, zeigt mit aller Deutlichkeit: Es geht ihr nicht um die tatsächliche Finanzlage der AHV, sondern um eine stetige Aushöhlung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen.