Verordnungsentwurf schafft Klarheit für Umsetzung der Altersvorsorge 2020

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Medienmitteilung

SGB begrüsst Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Der SGB begrüsst die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens über die Verordnungsanpassungen zur Altersvorsorge 2020. Damit wird Transparenz und Klarheit geschaffen wie diese Gesamtlösung, welche die AHV stärkt und die Renten sichert, konkret umgesetzt werden soll. Das ist für die Stimmbevölkerung ein Vorteil.

Im Verordnungsentwurf werden für die Versicherten wichtige Fragen geklärt. So kommen die AHV-Verbesserungen ab dem 1. Januar 2019 zum Zug. Sie werden ab diesem Zeitpunkt auch an die Versicherten ausbezahlt, die ab Anfang 2018 das Referenzalter erreichen. Damit können auch diejenige Frauen, die 2018 schon eine Erhöhung ihres Rentenalters um 3 Monate schultern müssen, auf den AHV-Zuschlag zählen.

Auch die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Dadurch erhalten die Pensionskassen Zeit, ihre Reglemente anzupassen. Auf diesen Zeitpunkt greift auch die Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Für den SGB ist hier klar, dass diese auch für Versicherte gelten soll, die sich vor dem Referenzalter 65 pensionieren lassen. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der mit der Gesamtlösung Altersvorsorge 2020 Rentenverluste infolge Senkung des Mindestumwandlungsatzes verhindern wollte.

Die Besitzstandgarantie kommt den Versicherten zu Gute, deren Rente sich einzig nach der obligatorischen beruflichen Vorsorge berechnet. Darunter fallen insbesondere Versicherte aus dem Gastgewerbe oder dem Ausbaugewerbe. Aufgrund ihrer strengen körperlichen Arbeit ist ein früherer Altersrücktritt bei ihnen häufig zwingend nötig. Eine Ungleichbehandlung gegenüber Versicherten, die bis 65 Jahre arbeiten können, wäre hier stossend.

Mit der Altersvorsorge 2020 werden die Renten gesichert. Dank höheren AHV-Renten. Dank Ausgleichsmassnahmen bei der zweiten Säule. Dank einer bescheidenen Zusatzfinanzierung für die AHV, in deren Kasse eine Milliarde Franken mehr fliessen wird, ohne dass die Bevölkerung dadurch zusätzlich belastet wird. Ausserdem bringt die Altersvorsorge 2020 vielen Frauen eine höhere Pensionskassenrente. Und ältere Arbeitslose erhalten eine Rentengarantie. Aus diesen Gründen sagt der Schweizerische Gewerkschaftsbund klar Ja zur Altersvorsorge 2020.

AUSKÜNFTE:
  • Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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