Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der SGB hatte sich stets gegen die Privatisierung von Alcosuisse ausgesprochen und stellt nun fest, dass er mit seinen damals geäusserten Befürchtungen leider recht behielt. Die im Zuge der Privatisierung vollzogene Aufhebung des Ethanol-Pflichtlagers hat sich nur wenige Jahre später als Bumerang erwiesen, der nicht einfach nur unnötige Kosten verursachte, sondern auch die Qualität der Gesundheitsversorgung beeinträchtigte: Die zeitweiligen Engpässe von medizinischem Desinfektionsmittel in den Spitälern und Heimen war zu Beginn der Covid-19-Pandemie eine reale, nicht akzeptable Tatsache. In diesem Sinne unterstützt der SGB in seiner unten verlinkten Vernehmlassungsantwort die vorgeschlagene Wiedererrichtung der Ethanol-Pflichtlagerhaltung ausdrücklich.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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