Vernehmlassung zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Datenaustausch, Risikoausgleich)

  • Gesundheit
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der SGB unterstützt die mit Art. 16a E-KVG vorgeschlagene Erweiterung des für den Risikoausgleich massgebenden Versichertenbestands. In der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten verlinkt) finden sich die Erläuterungen. Es stellt sich aus Sicht des SGB diesbezüglich aber dennoch die Frage, weshalb diese Änderungen – vor dem Hintergrund der seit Jahren bestehenden Dysfunktionalitäten beziehungsweise Ungerechtigkeiten – erst jetzt vorgenommen werden. Dies zudem trotz der Tatsache, dass der Risikoausgleich über die letzten Jahre ja mehrfach evaluiert und gesetzlich angepasst wurde.

Der Gewerkschaftsbund weist ferner in seiner Stellungnahme darauf hin, dass mit Blick auf den elektronischen Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Versicherten das Wort «Datenschutz» im Bericht nicht an einer Stelle vorkommt. Weitere Hinweise finden sich in der vollständigen Antwort des SGB (s.u.).

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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