Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB unterstützt grundsätzlich die vorgesehenen Massnahmen zur administrativen Entlastung, etwa zur Praxis bei der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung oder durch elektronische Anmeldungen und weitere Kontakte über das Internet.
Grössere Vorbehalte hat der Gewerkschaftsbund aber gegenüber der neuen Regelung, wann und unter welchen Bedingungen der Bundesrat Kurzarbeit einführen kann. Hier sind die vorgeschlagenen Kriterien nicht praxistauglich.
Weitere Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).