Angesichts der Realität auf dem Arbeitsmarkt ist das Ziel dieser Vorlage, jährlich mehrere Tausend bisherige BezügerInnen von IV-Renten wieder einzugliedern, unrealistisch. Die meisten Arbeitgeber sind heute nämlich nach wie vor nicht bereit, gesundheitlich angeschlagene und deshalb nicht voll leistungsfähige Menschen zu behalten resp. neu anzustellen. Wieso sollten die Arbeitgeber plötzlich barmherziger oder sozial sensibler werden? Leider wird sich zeigen, dass sie keine Personen anstellen, die schon seit Jahren invalid sind, insbesondere solche, die aufgrund einer psychischen Gesundheitsschädigung invalid geworden sind. Die vorgesehenen Modalitäten laufen zudem teilweise darauf heraus, bestimmten Versicherten die bisherige Rente einfach abzusprechen, ohne ihnen Anspruch auf Wiedereingliederungsmassnahmen zu geben. Zudem ist kein Besitzstand für ältere Versicherte vorgesehen, bei denen eine erfolgreiche Wiedereingliederung von vornherein illusorisch ist. Unter diesen Umständen werden die vorgeschlagenen Massnahmen nur dazu führen, dass Tausende von Personen von der IV in die Sozialhilfe abgeschoben werden statt wiedereingegliedert zu werden. Fazit: Kosten werden lediglich verschoben, eingespart wird nichts, und betroffene Menschen werden geplagt.
Nötig ist jetzt der Einsatz für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (Volksabstimmung vom 27. September 2009). Die IV ist jetzt mit voller Kraft zu sichern, bevor man im Schlepptau der SVP am verhängnisvoll falschen Bild der kleinen Sozialschmarotzer weiter webt.