Der Nationalrat hat es verpasst, bei der Altersvorsorge 2020 endgültig auf den Ständeratskompromiss einzuschwenken. In der Version des Nationalrats ist die Altersvorsorge 2020 zum Scheitern verurteilt. Der SGB und seine Verbände können der Altersvorsorge 2020 höchstens zustimmen, wenn diese unter dem Strich für die Arbeitnehmenden positiv ausfällt. Das ist nur der Fall, wenn die Senkung des Umwandlungssatzes auch über eine AHV-Erhöhung von 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare kompensiert wird. Werden die Rentenausfälle einzig innerhalb der zweiten Säule kompensiert, ist die Vorlage nicht mehr positiv zu werten. Denn so müssen gerade Leute mit mittleren und tiefen Einkommen viel höhere Beiträge zahlen als bei der Ständeratslösung. Das entzieht ihnen während dem Arbeitsleben viel mehr Kaufkraft.
Falsch ist die einseitige Kompensation über die zweite Säule auch, weil sich deren Rahmenbedingungen im Tiefstzinsumfeld weiter verschlechtern. Die Rentenversprechungen von heute sind keinesfalls garantiert. Die höheren AHV-Renten hingegen werden garantiert und vor allem sofort nach Inkrafttreten ausbezahlt. Wichtig sind höhere AHV-Renten vor allem auch für die Frauen, die mit der Rentenaltererhöhung den höchsten Preis für die Reform bezahlen sollen. Höhere AHV-Renten sind für sie viel günstiger als höhere Pensionskassenrenten. Denn bei der AHV zahlen Frauen einen Drittel des Beitragsvolumens, erhalten aber über die Hälfte der ausbezahlten Renten.
Sollten sich in der Einigungskonferenz FDP, SVP und GLP und damit die Arbeitgeber durchsetzen, ist ein Referendum und der Absturz unausweichlich. Lassen diese Parteien die Vorlage im Parlament abstürzen, tragen sie die politische Verantwortung für einen weiteren jahrelangen Stillstand. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nur Reformen an der Urne Bestand haben können, bei der alle Beteiligten Konzessionen machen müssen und die den Versicherten auch soziale Fortschritte bringt.
Der SGB fällt seinen Entscheid zur Altersvorsorge 2020 an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.
Auskünfte
- Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74