Vor der Abstimmung über die Revision der Arbeitslosenversicherung (AVIG) versprach der Bundesrat, bei deren Inkraftsetzung auf die wirtschaftliche Lage Rücksicht zu nehmen. Mit dem heutigen Entscheid – die AVIG-Revision bereits auf April 2011 einzuführen – hält er sein Versprechen nicht.
Die Krise ist nicht überwunden. Beispielsweise braucht fast die ganze Romandie den Krisenartikel in der Arbeitslosenversicherung. Dieser ermöglicht es, dass in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit 520 statt 400 Taggelder ausbezahlt werden können. Damit wird vielen Arbeitslosen die Aussteuerung erspart. Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes wird der Krisenartikel abgeschafft. Die Folge: Rund 15‘000 Arbeitslose werden ausgesteuert.
Der Bundesrat muss die Arbeitslosigkeit bekämpfen, so steht es in der Verfassung. Mit der schnellen Inkraftsetzung der AVIG-Revision bekämpft er hingegen die Arbeitslosen. Der Bundesrat hätte mit der Inkraftsetzung ohne weiteres zuwarten können, bis die Krise vorbei ist.