nachdenkliche Frau über 55 am Fenster

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Überbrückungsleistung muss rasch in Kraft treten

  • Überbrückungsleistung
Medienmitteilung

Nach dem gescheiterten Referendum braucht es für die Betroffenen nun bald Sicherheit

Mit seinem Angriff auf die Überbrückungsleistung ist ein SVP-nahes Komitee gescheitert. Das ist eine gute Nachricht, denn diese neue Leistung wird dringend benötigt. Nachdem das Parlament sie im Schnellzugtempo beschlossen hat, muss sie nun auf Anfang 2021 in Kraft treten. Für ältere Menschen, die jetzt im schwierigen Kontext der Corona-Krise arbeitslos werden, muss damit wenigstens ein rechtlicher Anspruch gesichert werden.

Das Referendum gegen die Überbrückungsleistung ist offiziell gescheitert. Damit wird klar, dass dieser Angriff eines SVP-nahen Komitees weder vor noch nach dem Scheitern der Kündigungsinintiative den geringsten Rückhalt in der Bevölkerung hatte.

Mit der Überbrückungsleistung hatte das Parlament beschlossen, Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe anzubieten. Das ursprüngliche Modell dazu wurde von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bundesrat erarbeitet.

Mit der Coronakrise ist nun noch deutlicher geworden, dass Arbeitnehmende über 50 Jahren oft von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen betroffen sind: So hat gemäss den neusten, heute publizierten Seco-Daten die Zahl der arbeitslosen «Ü60» im Vergleich zum Vorjahr um 41% zugenommen, bei den über 55-Jährigen sind es sogar 45%!

Entsprechend dringend ist die neue Überbrückungsleistung für die betroffenen Leute. Und sie brauchen sie jetzt! Der Bundesrat muss darum alles dafür tun, dass die «ÜL» auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden kann. Das Gesetz wurde im Schnellzugtempo von Regierung, Verwaltung und Parlament erarbeitet und darf jetzt nicht monatelang liegen bleiben. Auch wenn die Umsetzung mit einer seriösen Verordnung noch etwas Zeit braucht, kann und soll der reine Rechtsanspruch für Überbrückungsleistungen problemlos auf den 1.1.2021 festgeschrieben werden. So erhalten die Betroffenen eine wichtiges Stück Sicherheit in sonst unsicheren Zeiten.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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