Über 600 Aussteuerungen pro Jahr verhindert!

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Verfasst durch Stefan Rüegger, Kommunikation SGB

Auf Forderung von SGB-Präsident Paul Rechsteiner hat das Parlament die Senkung der Beitragszeit für maximal 520 Taggelder bei über 55-Jährigen von 24 auf 22 Monate beschlossen. Dadurch können jeden Monat gut 50 Aussteuerungen vermieden werden.

Immer stärker wird das Alter zum Faktor für die Arbeitslosigkeit. Während für Lehrlinge und Lehrtöchter oftmals die Anschlussmöglichkeiten an ihre Ausbildung fehlen, finden über 55-Jährige im Falle einer Arbeitslosigkeit kaum mehr eine Stelle. Durch die 4. AVIG-Revision blieb das Kernproblem nach wie vor bestehen. Nur die Folgen wurden durch den massiven Abbau bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) noch verschlimmert:

  • Für unter 25-Jährige wurde die maximale Bezugsdauer auf 200 Taggelder zusammengestrichen, und Schul- und Studienabgänger erhalten die ersten 120 Tage keinerlei Unterstützung von der ALV. 
  •  Über 55-Jährige müssen seither für die maximale Bezugsdauer von 520 Taggeldern die der Arbeitslosigkeit vorangehenden 24 Monate durchgehend gearbeitet haben. Bereits eine Lücke von wenigen Tagen reicht aus um die Bezugsdauer unter die maximalen 520 Tage zu drücken. Dies bei der Gruppe von Arbeitslosen, die auf dem Arbeitsmarkt die grössten Schwierigkeiten hat, eine neue Stelle zu finden.

Letzteres führt seither jeden Monat zur Aussteuerung von rund 50 Personen, die „nur“ 22 oder 23 der 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit erwerbstätig waren – z.B. weil sie zwischen zwei Anstellungen eine Lücke von einigen Tagen hatten. Diese völlig unverhältnismässige Härte wird nun dank dem Einsatz von SGB-Präsident Paul Rechsteiner beseitigt. Wer als über 55-Jähriger während 22 der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit erwerbstätig war, wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2012 wieder Anspruch auf volle 520 Taggelder haben.

Wie nötig diese Korrektur ist, wird angesichts der Tatsache, dass das Risiko einer Langzeitarbeitslosigkeit von über 55-Jährigen allein in den deutschsprachigen Kantonen laut dem seco zwischen 2006 und 2010 von 39 auf 46 Prozent angestiegen ist, überdeutlich klar. Auch Bundesrat und Parlament haben die Dringlichkeit dieser Sache erkannt und der Änderung in einem Schnellverfahren noch in der Herbstsession zugestimmt. Sie kann nun auf 1. Januar 2012 umgesetzt werden.

So klein der Erfolg im Vergleich mit den Sparmassnahmen der 4. AVIG-Revision auch sein mag, so wichtig ist er doch für die Betroffenen. Und er ist ein wichtiger Erfolg gegen die Prekarisierung im Alter.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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