Morgen, am 1. April, wird das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in Kraft gesetzt. Weil der Bundesrat trotz aller gewerkschaftlichen Warnungen daran festgehalten hat, dass dessen Leistungskürzungen für alle Erwerbslosen und nicht nur – wie üblich – für die ab diesem Datum neu erwerbslos Werdenden gelten soll, werden an diesem einzigen Tag über 15‘000 Aussteuerungen vollzogen.
Der Bundesrat ist für diesen schwarzen 1. April verantwortlich. Er hat mit dieser brutalen Änderung der Spielregeln während dem Spiel das Prinzip von Treu und Glauben gebrochen. Der SGB hatte mehrmals gefordert, die neuen AVIG-Spielregeln nur für die ab dem Datum der Inkraftsetzung arbeitslos Werdenden einzuführen. Ebenso hatte der SGB wiederholt an den Bundesrat appelliert, die AVIG-Revision erst dann in Kraft zu setzen, wenn die Krise vorbei wäre.
Es ist kein missratener Aprilscherz, sondern bittere Wirklichkeit: Der Bundesrat verteilt den gut Betuchten Steuergeschenke, den schlecht Gestellten radiert er die Versicherungsunterstützung weg.