Tiefere technische Zinssätze kosten 15 Milliarden Franken

  • Berufliche Vorsorge
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Verfasst durch Doris Bianchi

Falsches und gefährliches Manöver der Pensionskassenexperten

Ende September hat die Kammer der Pensionskassenexperten den Referenzzinssatz für den technischen Zins neu auf 3 Prozent festgelegt. Das ist falsch und gefährlich. Gefährlich, weil in der Folge 15 Mia. Franken in die berufliche Vorsorge eingeschossen werden müssten und das Vertrauen in die Zweite Säule so strapaziert würde. Falsch, weil die Grundlagen zu diesem Entscheid nicht das tatsächliche Anlageverhalten der Pensionskassen abbilden.

Die Kapitalerträge haben eine zentrale Funktion in der Finanzierung der Pensionskassenrenten. Verschiedene Zinssätze sind für die versicherten Arbeitnehmenden von grosser Bedeutung. Während der BVG-Mindestzinssatz vom Bundesrat jährlich festgelegt wird und im Fokus des politischen Interesses steht, ist der technische Zinssatz weitgehend eine technokratisch bestimmte Grösse. Sie wird einzig in Expertengremien vorbestimmt.

Beim technischen Zinssatz handelt es sich um eine angenommene rechnerische Grösse, mit der die künftigen Renten und Beiträge einer Pensionskasse abgezinst werden. So lassen sich die Verpflichtungen einer Pensionskasse bestimmen. Zudem prägt er auch den Umwandlungssatz und die Beiträge mit. Ein tieferer technischer Zinssatz führt bei den Rentnern zu einer Vergrösserung ihres Vorsorgekapitals und bei den künftigen Rentnern zu tieferen Renten wegen der Senkung des Umwandlungssatzes.

Als einfache Faustregel gilt: Eine Reduktion des technischen Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte ergibt eine Reduktion des Umwandlungssatzes um rund 0,35 Prozentpunkte und eine Erhöhung des Vorsorgekapitals der Rentner um rund 5 Prozent.

Senkung des technischen Zinses: hohe Kosten

Folglich ist jede Senkung des technischen Zinses mit hohen Kosten verbunden. Für eine Pensionskasse mit einem Vorsorgevermögen von 1 Milliarde Franken, in welcher 600 Millionen Fr. der Aktiven und 400 Millionen Fr. Vorsorgekapital der Rentner liegen, bedeutet die Senkung des technischen Zinssatzes von 3,5 auf 3 % einen zusätzlichen Aufwand von 20 Millionen für die Rentner. Wegen der Senkung des Umwandlungssatzes hätten zudem die künftigen Rentner spürbare tiefere Renten. Renteneinbussen von über Fr. 1000 pro Jahr wären vorprogrammiert.

Laut dem Bericht der Oberaufsichtskommission BVG über die finanzielle Lage der Pensionskassen im 2012 weisen von den 1800 Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie über ein Drittel der Pensionskassen einen technischen Zinssatz von über 3,5 Prozent aus. Bei den Kassen mit Staatsgarantie sind es sogar zwei Drittel. Eine flächendeckende Absenkung des technischen Zinssatzes für alle diese Vorsorgeeinrichtungen bedeutet, dass in den nächsten Jahren rund 15 Milliarden in die berufliche Vorsorge eingeschossen werden müssen. Damit wird das ganze System der beruflichen Vorsorge destabilisiert und letztlich ihre Berechtigung weiter in Frage gestellt.

Referenzzinssatz ist nicht wirklichkeitsnah

Diesen Konsequenzen war sich die Kammer der Pensionskassenexperten viel zu wenig bewusst, als sie Ende September den Referenzzinssatz für den technischen Zins neu auf 3 Prozent festgelegt hat. Der technische Zins der Pensionskassen soll nach der Vorstellung der Pensionskassenexperten nur in begründeten Ausnahmen über 3 Prozent liegen. Die Pensionskassenexperten haben diesen Entscheid gestützt auf ihre Fachrichtlinie 4 gefällt. Danach entspricht der Referenzzinssatz einem Wert, der sich sowohl aus einer vorsichtigen, durchschnittlichen Performance der letzten 20 Jahre als auch der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen ergibt. Zudem werden als Sicherheitsmarge noch weitere 0,5 Prozentpunkte abgezogen. Der Referenzzinssatz entspricht einem risikofreien Ansatz. Denn er spiegelt in erster Linie die Renditen von schweizerischen Obligationen wieder. Da in den letzten Jahren Bundesanleihen kaum Renditen abwerfen, erstaunt es nicht, dass der Referenzzinssatz fällt und noch weiter fallen wird. In wenigen Jahren ist mit einem Referenzzinssatz von 2,5 % zu rechnen. Dabei bestehen schon heute Anzeichen, dass es sich bei der aktuellen Tiefzinsphase um ein vorübergehendes Phänomen handelt, das nicht ohne weiteres für die nächsten Jahrzehnte fortgeschrieben werden darf.

Für die Berechnung der künftigen richtigen technischen Zinssätze stützen sich die Pensionskassenexperten auf eine Anlageaufteilung, die in keiner Weise jener der Pensionskassen entspricht. Keine Pensionskasse legt drei Viertel ihres Geldes in Bundesobligationen an. Vielmehr wird breit diversifiziert. Im Schnitt halten die Pensionskassen rund 30% Aktien und 20% Immobilien. Die Performance der Pensionskassen war daher im Jahr 2012 mit über 7% sehr gut. Auch für 2013 darf mit einem guten Ergebnis gerechnet werden.

Zweite Säule muss mehr sein als private Lebensversicherung

Die übermässige Gewichtung der Bundesobligationen entspricht viel mehr der Anlagestrategie von Lebensversicherungsgesellschaften. Wenn nun die Bewertungsgrössen von Pensionskassen sich immer mehr jenen von Privatversicherungen angleichen, büsst die berufliche Vorsorge an Stellung ein. Denn so kommt die berechtigte Frage nach dem Mehrwert der beruflichen Vorsorge gegenüber einer Lebensversicherung auf. Die Senkung des technischen Zinssatzes wird stets mit der Schaffung von mehr Sicherheiten begründet. Letztlich wirken sich aber tiefe technische Zinssätze destabilisierend auf unser schweizerisches System der Altersvorsorge aus.

Totengräber der Zweiten Säule

Die Macht der Pensionskassenexperten bei der Festlegung des technischen Zinssatzes ist gross. Zwar obliegt es dem paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat den technischen Zinssatz zu bestimmen, er tut es aber auf Empfehlung des Pensionskassenexperten. Sich gegen die Empfehlung des Experten zu stellen, ist heikel. Das Gesetz verpflichtet den Experten Abweichungen von seiner Empfehlung der Aufsichtsbehörde zu melden. Die einzelnen Stiftungsräte können sich dadurch in extremis bei finanziellen Schwierigkeiten der Pensionskasse haftbar machen. Es überrascht daher nicht, dass die Stiftungsräte jeweils den Empfehlungen des Experten folgen. Dabei ist ein kritisches Auge auf die Empfehlungen der Experten mehr als nötig.

Mit einer flächendeckenden Absenkung der technischen Zinssätze auf 3 % und tiefer machen sich die Pensionskassenexperten zu den Totengräbern der Zweiten Säule. Die auf falschen Annahmen beruhende Fachrichtlinie 4 der Pensionskassenexperten gehört schnellstens revidiert.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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