Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt den vorliegenden Entwurf zur Teilrevision des Gaststaatgesetzes. Er ermöglicht es allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Internationalen Roten Kreuzes, in der betriebseigenen Pensionskasse versichert und dem BVG-Obligatorium unterstellt zu sein – auch wenn sie nicht alle in der AHV versichert sind. Diese enge Ausnahme vom Grundsatz, wonach das BVG-Obligatorium der AHV-Versicherteneigenschaft folgt, ist zur Stärkung der Alterssicherung dieser international tätigen Angestellten gerechtfertigt.
Teilrevision des Gaststaatsgesetzes
- Berufliche Vorsorge