Die sozialpolitische Kommission des Ständerats nimmt die Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner nicht ernst und lehnt eine dringend nötige Rentenerhöhung, so wie sie die Initiative AHVplus vorschlägt, sang- und klanglos ab. Die Mehrheit der Ständeratskommission will nicht zur Kenntnis nehmen, dass für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, das heutige Rentenniveau ungenügend ist. Sie nimmt in Kauf, dass künftig noch mehr RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
Prekär wird die Lage für all jene, die keine oder nur eine äusserst bescheidene Zweitsäulen-Rente haben. Dies gilt insbesondere für Frauen aber auch für alle Arbeitnehmenden, die in den nächsten 15 Jahren in Pension gehen. Sie mussten in den letzten Jahren Kürzungen in der beruflichen Vorsorge (BVG) hinnehmen. Leiden werden v.a. auch jene älteren Arbeitnehmenden, die nach einer Entlassung keinen Job mehr finden, damit die wichtigsten Beitragsjahre für die berufliche Vorsorge verlieren und deshalb eine miese BVG-Rente hinnehmen müssen.
Aber auch Arbeitnehmende mit einer normalen Berufskarriere sind bei weitem nicht auf Rosen gebettet. Ein Elektriker etwa, der zuletzt rund 5500 Franken verdiente, muss sich nach seiner Pensionierung mit weniger als 3500 Franken aus erster und zweiter Säule begnügen. Eine Verkäuferin, die gerade mal 4000 Franken verdient, sogar mit weniger als 3000 Franken. Auch für sie wird der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, nicht umgesetzt.
Anders als von der Ständeratskommission behauptet, ist das Kosten-/Nutzenverhältnis der Initiative gut. Für viele Menschen ist die AHV-Rente die Haupteinnahmequelle im Alter. Für sie ist es eine grosse Erleichterung, wenn sie pro Monat 200 Fr. (resp. 350 Fr. für Verheiratete) mehr im Portemonnaie haben. Die Erhöhung der AHV- Renten ist dabei die viel effizientere Massnahme als etwa eine Aufblähung der zweiten Säule. Die überfällige Anpassung der AHV-Renten an die Reallöhne, ist auch finanzierbar. Von der auf 4 Mrd. Fr. veranschlagten Rentenverbesserung wären 2 Milliarden bereits gedeckt durch eine nationale Erbschaftssteuer. Weitere 2,2 Mrd. Fr. können gedeckt werden, in dem die Tabaksteuer direkt in die AHV fliesst statt in die Bundeskasse. Auch Lohnprozente, die seit 1975 nie erhöht worden sind, dürfen kein Tabu sein. 0.6 Lohnprozente würden reichen, den Mehrbedarf zu decken.
Halten nach der Kommission auch das Ratsplenum und später der Nationalrat an diesem Kurs fest, werden der SGB und seine Partner in der Volksabstimmung alles daran setzen, dass nicht immer mehr Leute von Ergänzungsleistungen abhängig werden und es nach Jahren der Stagnation endlich wieder eine nennenswerte Verbesserung der Renten gibt. Entscheidend ist für die Stimmberechtigten wie viel Rente sie im Alter erwarten können.
Auskünfte:
- Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31
- Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74