Der Ständerat ist heute der vorberatenden Sozialkommission gefolgt und hat sich erneut dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente mit einer Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Der Schweizerisches Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt diese solide und sozial ausgewogene Finanzierung. Klar ist vor den Beratungen im Nationalrat: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen.
Die Entscheidung des Ständerats zeugt von staats- und sozialpolitischer Verantwortung: Das klare Ja zur 13. AHV-Rente der Bevölkerung verlangt eine soziale und dauerhafte Finanzierung. Der Entscheid des Ständerats gewährleistet eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die unbefristete Mischfinanzierung auch im Nationalrat eine Mehrheit findet. Denn: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus.
Für die Arbeitnehmenden steht den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit über 25 Jahren gegenüber. Auch für die Arbeitgeber sind höhere Lohnbeiträge problemlos tragbar: Wie der SGB mehrfach aufgezeigt hat, sind die Lohnbeiträge für die Arbeitgeber seit 2021 stark gesunken. Sie bezahlen jetzt sogar weniger Lohnbeiträge als vor 15 Jahren.
Vor den Beratungen im Nationalrat ist deshalb klar: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen. Dem hat das Volk jedoch 2024 eine überdeutliche Absage erteilt.

