Spitzenverdiener sollen Solidaritätsprozent auf dem ganzen Lohn zahlen

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Verfasst durch Ewald Ackermann

Mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung

Beide Räte befassen sich in der kommenden Session mit der Deplafonierung des Solidaritätsprozentes in der Arbeitslosenversicherung. Die Zeichen stehen gut, dass das Solidaritätsprozent, heute auf Einkommensteile zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken beschränkt, gegen oben geöffnet wird.

Zur Geschichte: Die im September 2010 knapp angenommene, seit dem 1.4.2011 in Kraft stehende revidierte Arbeitslosenversicherung hat leistungsseitig für mehrere Gruppen von Arbeitslosen zu schmerzlichen Einbussen, beitragsseitig zu einer Erhöhung von 2 auf 2,2 % auf dem versicherten Verdienst geführt. Dessen Maximum beträgt 126‘000 Franken. Eingeführt wurde zum Zweck der Schuldentilgung ein sogenanntes Solidaritätsprozent auf den Einkommensteil zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken. Die Gewerkschaften hatten diese ALV-Revision bekämpft. Sie hatten gefordert, die Beiträge auf die ganze Lohnsumme zu erheben. Insbesondere beim Solidaritätsprozent leuchtete wohl niemand ein, warum Solidarität bei den ganz grossen Salären nicht angewendet werden solle.

Mitunter gibt es Korrektur und Einsicht. So haben 2012 National-, Stände- und darauf auch der Bundesrat einer Motion „Sanierung der Arbeitslosenversicherung“ zugestimmt. Diese fordert, dass das Solidaritätsprozent nicht mehr bei 315‘000 Franken plafoniert, sondern auf dem ganzen Einkommen erhoben wird. Diese Änderung, eine alte Forderung des SGB, würde der ALV pro Jahr rund 90 Mio. Franken mehr zuführen. Die Schulden wären zwei Jahre früher als geplant abgetragen.

Der Bundesrat hat nun eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgelegt, die dieses Anliegen aufnimmt. Die vorberatenden Kommissionen beider Räte haben Zustimmung signalisiert: Diejenige des Nationalrates, die WAK, hat sich mit 18 zu 7 Stimmen, diejenige des Ständerates, die SGK, mit 9 zu 1 (bei 2 Enthaltungen) für die unbegrenzte Öffnung gegen oben ausgesprochen.

Es darf also erwartet werden, dass der Solidaritätsbeitrag demnächst seinen Namen verdient.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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