Spitzenverdiener sollen mehr zur Schuldentilgung beitragen

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Verfasst durch Ewald Ackermann

Mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung

Meinungsumschwung im guten Sinn: Eine Mehrheit der eidgenössischen Räte und der Regierung befürwortet seit kurzem die Deplafonierung des Solidaritätsprozentes in der Arbeitslosenversicherung. Für den SGB eine späte Einsicht, aber doch ein Akt der Gerechtigkeit. Denn heute gilt das Solidaritätsprozent nur für Einkommensteile zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken.

Seit dem 1.4.2011 ist die revidierte Arbeitslosenversicherung in Kraft. Sie hat für verschiedene Gruppen von Arbeitslosen schmerzliche Leistungseinbussen bewirkt. Beitragsseitig hat sie zu einer Erhöhung von 2 auf 2,2 % auf dem versicherten Verdienst geführt. Dessen Maximum beträgt 126‘000 Franken. Eingeführt wurde zum Zweck der Schuldentilgung ein sogenanntes Solidaritätsprozent auf den Einkommensteil zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken. Die Gewerkschaften bekämpften die ALV-Revision als unsozial. Sie hatten deplafonierte, also auf die ganze Lohnsumme erstreckende Beiträge gefordert. Möglichst bei den Beiträgen insgesamt, aber unbedingt beim Solidaritätsprozent. Die Volksabstimmung im September 2010 war knapp, mit 47 gegen 53 % kam das Gesetz durch.

Kehrtwende

Soweit zur jüngsten Geschichte. Sowohl der National- wie der Stände- und darauf auch der Bundesrat haben nun aber hinsichtlich Solidaritätsprozent eine Kehrtwende vollzogen. Sie haben einer Motion „Sanierung der Arbeitslosenversicherung“ zugestimmt. Diese fordert, dass das Solidaritätsprozent nicht mehr bei 315‘000 Franken plafoniert, sondern auf dem ganzen Einkommen erhoben wird. Diese Änderung, eine alte Forderung des SGB, würde der ALV pro Jahr rund 90 Mio Franken mehr zuführen. Die Schulden wären zwei Jahre früher als geplant abgetragen.

Konkreter Akt der Solidarität

Der SGB befürwortet eine rasche Umsetzung des Vorschlags auf den 1.1.2014. Aus der Perspektive der Gerechtigkeit – so Daniel Lampart in der momentan laufenden Vernehmlassung – stehe die Plafonierung „völlig quer in der Schweizerischen Sozialversicherungslandschaft.“ Denn sei es „richtig und wichtig, dass Gutverdiener in die gesellschaftliche Verantwortung genommen werden.“ Das höchstverdienende Prozent habe in den vergangenen Jahren massiv von der aufgehenden Lohnschere profitiert und weit überdurchschnittliche Lohnsteigerungen verzeichnet. Und Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, meinte in der Ratsdebatte: „Leute mit solchen Einkommen sind privilegiert; sie haben von den wirtschaftlichen Verhältnissen profitiert, während andere, die arbeitslos geworden sind, darunter leiden. In diesem Sinne geht es um einen konkreten Akt der Solidarität.“

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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