etwas ältere Frau mit Regenschirm

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Sozialer Fortschritt für ältere Ausgesteuerte

  • Überbrückungsleistung
Medienmitteilung
Verfasst durch Reto Wyss

Erfreulicher Entscheid zu den Überbrückungsleistungen

Die Nationalratskommission korrigiert die ständerätlichen Fehlentscheide bei der Überbrückungsleistung. Sie stellt sich damit klar gegen drastische Kürzungen am Bundesratsmodell.

Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben stark zugenommen. Dies stellen nicht nur die SGB-Gewerkschaften in ihrer täglichen Arbeit, sondern auch die OECD und das Seco fest. Die Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen "Ü55" nimmt stetig zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung für ältere Arbeitnehmende fordert. Genau das ist auch das Ziel der vom Bundesrat und den Sozialpartnern vorgeschlagenen Überbrückungsleistung.

Ende letzten Jahres hat der Ständerat die präsentierte Vorlage allerdings bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen. Dies hat die Sozialkommission des Nationalrats nun mit der Annahme eines umfassenden Antragspakets weitgehend korrigiert und dabei auch wesentliche Neuerungen beschlossen: Überbrückungsleistungen sollen so nicht nur jene erhalten, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden, sondern alle 60-jährigen Ausgesteuerten (unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung). Damit wird ein harter Schwelleneffekt geglättet, und gleichzeitig wird durch die Einführung einer Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren nach dem Alter 50 garantiert, dass die ÜL eine spezifische Leistung für ältere Ausgesteuerte bleibt. Des Weiteren hat die SGK-N richtigerweise beschlossen, dass auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden können, was insbesondere für die Frauen eine wichtige Bestimmung ist. Zudem soll auch die aktuelle Generation von Bezugsberechtigten bereits in den Genuss von ÜL kommen können.

Gleichwohl werden im nun beschlossenen Modell auch Abstriche gemacht. Schmerzhaft ist dabei insbesondere die Streichung der BVG-Sparbeiträge als Teil der anerkannten Ausgaben. Durch die sehr wichtige Übernahme der BVG-Risikobeiträge wird aber wenigstens die PK-Weiterversicherbarkeit garantiert. Ein weiterer schmerzhafter Einschnitt ist zudem die von der Kommission beschlossene Reduktion der Vermögensschwelle auf die Hälfte der EL-Vermögensschwelle. Damit werden zukünftige ÜL-Beziehende ihr Vermögen stärker abbauen müssen, was sich längerfristig durch mehr EL-Fälle bemerkbar machen wird.

Nun hat das Parlament in der Frühlingssession die Möglichkeit, diese wichtige sozialpolitische Vorlage zügig zu Ende zu beraten und damit die Probleme der älteren Arbeitnehmenden endlich konkret anzugehen.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss

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