Immerhin: einen Schritt hin zu mehr sozialer Sicherheit für Kunstschaffende hat der Nationalrat bei der seinerzeitigen Beratung des Kulturförderungsgesetzes gemacht. Denn er hat einem Artikel 8 a zugestimmt, der den Bund verpflichtet, für jede Subvention der kulturellen Förderung auch den entsprechenden Beitrag an die Pensionskasse der Kulturschaffenden zu zahlen. Weniger generös zeigte sich das Plenum der grossen Kammer gegenüber ihrer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Die Kommission hatte eine Motion verfasst, deren Anliegen es war, die Löcher im Netz der sozialen Sicherheit von Personen mit atypischer Arbeit zu flicken. Der Bundesrat sollte so beauftragt werden, entsprechende Massnahmen zu entwickeln. Die grosse Kammer aber sagte Njet.
Für die ständerätliche Beratung hat die vorberatende Kommission am Art. 8 a festgehalten. Sie nimmt auch die verworfene Motion der nationalrätlichen Kommission wieder auf. Diese Motion fordert insbesondere einen verbesserten Zugang zu den Institutionen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) sowie eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung auf Personen, die durch befristete und häufig wechselnde Anstellungsverhältnisse, teils auch in mehreren kleinen Pensen, im Vergleich zu anderen Erwerbstätigen bei der sozialen Vorsorge und Absicherung auf Schwierigkeiten stossen. Das Plenum wird über die beiden Anträge entscheiden – und hoffentlich eine Differenz zum Nationalrat beschliessen.
Kulturbranche beginnt sich zu organisieren
Gleichzeitig haben aktive Kulturorganisationen das Netzwerk « Vorsorge-Kultur » gegründet (www.prevoyance-culture.ch, www.vorsorge-kultur.ch). Es sind dies die Pensionskasse Musik und Bildung, die Charles Apothéloz-Stiftung (CAST), die Vorsorgestiftung Film und Audiovision (vfa), die PK BUCH sowie die Fondation de prévoyance Artes et Comoedia.
Den Kulturförderern einerseits bietet das Netzwerk die Möglichkeit, auf äusserst einfache Weise Vorsorgebeiträge für die geförderten Künstlerinnen und Künstler abzurechnen beziehungsweise einzuzahlen. Andererseits ermöglicht es den freischaffenden und selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern, die bei einem der Berufsverbände angeschlossen sind, sich einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen und ihr gesamtes Einkommen zu versichern.
Ebenfalls in der Sessionsvorschau: 11. AHV-Revision, familienergänzende Kinderbetreuung und ALV-Revision.