Mit dem Mehrheitsentscheid der BVG-Kommission, dem Bundesrat per 2017 eine Senkung des Mindestzinssatzes von heute 1,25% auf 1% zu empfehlen, müssen sich die Versicherten erneut auf tiefere Renten einstellen. Der SGB und die weiteren Arbeitnehmerorganisationen hatten angesichts der aktuellen Renditeentwicklungen der Pensionskassen eine Beibehaltung des jetzigen Mindestzinssatzes auch im 2017 gefordert.
Immerhin konnte mit der Empfehlung der Kommission, den Mindestzinssatz auf 1% zu senken, Schlimmeres verhindert werden. Denn der Pensionskassenverband und der Arbeitgeberverband verlangten eine Senkung auf 0,75 Prozent. Ein so tiefer Zinssatz hätte aber die berufliche Vorsorge noch stärker in die Bredouille gebracht.
Denn die Verzinsung des Alterssparkapitals ist nebst dem Umwandlungssatz matchentscheidend für die Höhe der späteren Pensionskassenrente. Wenn das angesparte Geld in den Pensionskassen immer tiefer verzinst wird, wächst das Sparkapital nicht genügend, um später daraus eine anständige Rente zu erhalten.
Die Zinsflaute wirkt sich verheerend auf die kapitalgedeckte Altersvorsorge aus: Während Jahren, von 1985 bis 2002, wurde die Pensionskassengelder mit mindestens 4 Prozent verzinst. Dank dem Zinseszinseffekt konnte man sein Alterssparkapital somit innerhalb von 18 Jahren verdoppeln. Mit einem Mindestzins von 1% dauert es hingegen 70 Jahre, bis sich das Kapital verdoppelt hat. Das sind 14 Jahre mehr als mit einer Mindestverzinsung von 1,25 Prozent. Je tiefer der Zins, desto brutaler wird die Auswirkung einer weiteren Zinssenkung. Der Grund ist der fehlende Zinseszinseffekt.
Ohne anständige Verzinsung trägt die kapitalgedeckte berufliche Vorsorge immer weniger zum Renteneinkommen der Pensionierten bei. Diese Rentenverluste müssen ausgeglichen werden. Denn sonst ist der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus AHV und Pensionskasse "die Fortsetzung des Lebensstandards in angemessener Weise" ermöglichen müssen, für immer mehr Pensionierte ein leeres Versprechen. Der einfachste und kostengünstigste Weg, die Rentenverluste in der zweiten Säule auszugleichen, ist eine Erhöhung der AHV-Renten, wie sie die Volksinitiative AHVplus verlangt. Wer rechnet, stimmt am 25. September ja zu AHVplus.
Auskünfte:
- Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 6
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74