Der Bericht der Oberaufsichtskommission OAK BV bestätigt, dass die finanzielle Lage der Pensionskassen sehr solide ist. Doch das gilt nicht für die Versicherten – denn in den letzten zehn Jahren wurden die Altersguthaben historisch tief verzinst, die Umwandlungssätze drastisch gekürzt und nun frisst die steigende Inflation den Wert der bereits zu tiefen PK-Renten auf. Am stärksten betroffen sind ältere Erwerbstätige über 55 Jahre und NeurentnerInnen. Für sie zeichnet sich die 2. Säule derzeit anstatt als Sozialversicherung vor allem als Quelle sozialer Verunsicherung aus. Konkret droht eine verlorene Generation im BVG, sofern in den Pensionskassen nicht umgehend Gegensteuer gegeben wird. Jüngere Erwerbstätige sind weniger betroffen, weil sie noch nicht viel Guthaben angespart haben. Und sie werden von der sich abzeichnenden Zinswende und den soliden Reserven in den Pensionskassen profitieren.
Die OAK anerkennt diese Ausgangslage heute. Sie erkennt die problematische Individualisierung und einen Trend zu Wackelrenten zu Recht endlich als Problem an. Das Tiefzinsumfeld brachte die Pensionskassen zwar in eine anspruchsvolle Lage. Doch vor allem die von der OAK in den letzten Jahren stark beförderte und heute als überwunden erklärte Umverteilungsdiskussion hat massgeblich dazu beigetragen, dass die Versicherten einen – abhängig von ihrem Alter unterschiedlich hohen – Preis zahlen. Es wäre zu begrüssen, wenn die OAK stattdessen die nur knapp erwähnten, gewinnorientierten Dienstleister welche die 2. Säule als Geschäftsmodell verstehen, stärker in den Fokus nehmen würde. Denn weiterhin fliessen jedes Jahr mehrere Milliarden von den Versicherten zu den Anbietern.
Seit anfangs Jahr steigen die Zinsen so schnell wie kaum je zuvor. Das bedeutet kurzfristig zwar Buchverluste – mittelfristig aber eine Stabilisierung der 2. Säule. Den Pensionskassen geht es besser denn je, diese Buchverluste sind zu tragen. Es ist an der Zeit, dass sich die Versicherten wieder auf ihre PK-Rente verlassen können – und die Kassen das Risiko der Finanzmärkte tragen. Angesichts der Ausgangslage fordert der SGB:
- Keine weitere Senkung der Leistungsgarantien. Auf Vorrat beschlossene Senkungen der Umwandlungssätze und der technischen Zinsen müssen gestoppt bzw. rückgängig gemacht werden.
- Bessere Verzinsungen für Erwerbstätige und Rentenerhöhungen bzw. Teuerungsausgleich für (Neu-)RentnerInnen, welche der altersabhängigen Betroffenheit der Versicherten Rechnung tragen.