Blick in den (leeren) Nationalratssaal

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SGK-S nimmt Probleme der älteren Arbeitnehmenden nicht ernst genug

  • Überbrückungsleistung
Medienmitteilung
Verfasst durch Reto Wyss

Differenzbereinigung zur Überbrückungsleistung

Die Sozialkommission des Ständerats will das ausgewogene Kompromissmodell des Nationalrats zu den Überbrückungsleistungen (ÜL) drastisch kürzen. Nur gut halb so viele Betroffene sollen eine – tiefere – ÜL erhalten können. Dies ist so nicht akzeptabel.

Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nehmen seit Jahren zu – und die soziale Absicherung in der Zeit zwischen Stellenverlust und Pensionsalter ist klar ungenügend. Diese Fakten sind breit anerkannt, wie gerade der gestrige, sehr klare Entscheid des Nationalrats zur Überbrückungsleistung zeigte. Das von der Grossen Kammer befürwortete Modell ist sehr ausgewogen, indem es einerseits mit strengen Anspruchsvoraussetzungen spezifisch auf die prekärsten Fälle zugeschnitten ist und andererseits harte Schwelleneffekte vermeidet – dies bei sehr überschaubaren Nettokosten, die nicht einmal 10% des Überschusses 2019 des Bundes entsprechen.

Die Sozialkommission des Ständerats zerpflückt nun den im Nationalrat gefundenen Kompromiss, indem sie die verschärften Anspruchsvoraussetzungen bestätigt, gleichzeitig aber an den harten Altersgrenzen für den Bezug von ÜL sowie an einem viel zu tiefen Plafond festhält. So sollen Personen, die vor dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden – und sei es nur ein Monat – null Anspruch auf ÜL haben, selbst wenn sie ein sehr tiefes Einkommen haben und jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge bezahlten. Und jene, die Anspruch auf ÜL haben, würden sich mit Leistungen begnügen müssen, die sogar noch unter dem Niveau der Ergänzungsleistungen liegen.

Mit ihrem Entscheid macht die Kommission deutlich, dass sie das Ausmass der Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nicht gebührend anerkannt. Kommt es beispielsweise in der Industrie in einem Betrieb zu Massenentlassungen, so würde im Ständeratsmodell nur der Hälfte der Entlassenen über 55 Jahren bei erfolgloser Stellensuche nach der Aussteuerung mit einer (tiefen) ÜL geholfen, während die andere Hälfte von ihnen längerfristig fast unweigerlich in die Altersarmut abrutschen würde. Das darf weder die Absicht noch der definitive Beschluss sein.

Der Ständerat hat es in der nächsten Sessionswoche in der Hand, Augenmass zu bewahren und die Entscheide seiner Kommission im Sinne des ausgewogenen Kompromissvorschlags des Nationalrats zu korrigieren.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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