Der Bundesrat schlägt mit der IV-Revision 6b eine harte Sparübung auf Kosten der Menschen mit tiefsten Einkommen vor. Er begeht einen Tabubruch, indem er laufende Renten senken will. Ein Grossteil der künftigen IV-Bezüger/innen (39 %) käme schlechter weg als heute. Mit den Abbauplänen bei den Kinderrenten (Renten für Kinder von IV-Berechtigten) wiederum würden erneut laufende Renten gekürzt werden.
Die IV-Renten sind schon heute nicht existenzsichernd. Deren Senkung hätte für viele Invalide katastrophale Auswirkungen, vor allem für diejenigen ohne gute ergänzende Pensionskassenrenten. Zudem führt der geplante Abbau zu Kostenverlagerungen auf andere Sozialversicherungen (berufliche Vorsorge, Unfallversicherung) und die Sozialhilfe (Gemeinden, Kantone).
Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist die vorgeschlagene Senkung der Invaliditäts- und der Kinderrenten nicht akzeptabel. Er wird im Rahmen der Vernehmlassung detailliert Stellung nehmen.