SGB unterstützt vollumfänglich das Referendum gegen die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung

Die Senkung würde vor allem diejenigen Versicherten in der zweiten Säule hart treffen, die nur niedrige Renten aus dem BVG-Minimum zu erwarten haben. Eine Kürzung dieser ohnehin schon kleinen Renten wäre für viele künftige Rentnerinnen und Rentner existenzgefährdend. Diese Bezüger niedriger Einkommen sind nicht in der Lage, die Kürzung des Umwandlungssatzes und damit der künftigen Rente zum Beispiel durch Ersparnisse zu kompensieren.

Ein wichtiger Grund für diese Senkung ist das Geschäft mit der Altersvorsorge, das ein riesiger Wachstumsmarkt für die Versicherungsbranche ist – und dazu gehört auch die obligatorische zweite Säule. Vor allem die Lebensversicherer sind hier stark engagiert. Natürlich wollen die Versicherer an diesem Geschäft  tüchtig verdienen. Und sie wissen: Je tiefer der Satz ist, mit dem sie das angesparte Kapital in eine Rente umwandeln müssen (Umwandlungssatz), desto höher ist ihr Gewinn.          

Es ist deshalb keine Überraschung, dass die Versicherer und ihre Lobby-Parlamentarier im National- und Ständerat seit Jahren einen tieferen Umwandlungssatz fordern.

Warum ein Referendum?

Die geplante Rentensenkung verletzt das in der Verfassung verankerte Ziel der Altersvorsorge. In Artikel 113 der Bundesverfassung heisst es nämlich: „Die berufliche Vorsorge ermöglicht zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.“ Diese Vorschrift wird mit der geplanten Rentensenkung – zumindest für die tieferen Einkommen – klar verletzt. Bei Änderungen der Verfassung hat in unserem Land das Volk das letzte Wort. Es soll auch das letzte Wort haben, wenn ein in der Verfassung verankertes Ziel durch eine Gesetzesänderung verletzt wird. Das Referendum schafft diese Möglichkeit.

 

Falls ein Abbau beim Umwandlungssatz aus finanztechnischen Gründen unausweichlich wird – was im vorliegenden Fall alles andere als klar ist –, müssen gleichzeitig Massnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus ergriffen werden – zum Beispiel durch eine Erhöhung der AHV-Rente.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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