SGB sieht Finanzierungsmodell und Arbeitsbedingungen in der Pflege kritisch

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Vernehmlassungen
Verfasst durch Reto Wyss

Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung der Verordnung des EDI über Leistungen in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB lehnt die Senkung der Beiträge Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OPK) an die ambulante Pflege ab, sieht aber im aktuellen Finanzierungsmodell auch die Erhöhung der Beiträge an die Pflegeheime kritisch. Umso vordringlicher ist es, dass die öffentliche Hand – inklusive dem Bund – die Finanzierungslücke in beiden Bereichen der Langzeitpflege effektiv und langfristig schliesst. Im Bereich der Pflegeheime hat dies zuletzt mit seinem Urteil zur Restfinanzierung (9C_446/2017) auch das Bundesgericht explizit gefordert. Eine rasche Lösung braucht es zudem nach Ansicht des SGB für die Finanzierung des Pflegematerials, welches – wie bis vor Kurzem üblich – von der OKP übernommen werden sollte.

Weiter sieht der Gewerkschaftsbund Handlungsbedarf bei den Mitarbeitenden in der Pflege. Die Arbeitsbedingungen müssen in der Pflege auf allen Stufen umfassend gestärkt werden. Der Ausbau der Kompetenzen der Pflegefachpersonen ist dabei nur ein Element. So wie durch die Verordnungsänderung vorgeschlagen, ist er zwar zu befürworten (mit Ausnahme der neuen Bedingung der zweijährigen praktischen Tätigkeit), er bleibt aber dennoch ungenügend. Politisch bietet sich die nächste Gelegenheit zur umfassenden Stärkung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals mit der kommenden parlamentarischen Behandlung der Pflegeinitiative des SBK.

Weitere Details finden Sie in der vollständigen Stellungnahme des SGB (s.u.)

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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Reto Wyss
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