SGB lehnt unsoziale Praxisgebühr ab

  • Gesundheit
Medienmitteilung
Verfasst durch Christina Werder

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hält nichts von einer Praxisgebühr. Im gegenwärtigen wirschaftlichen Umfeld ist die Kaufkraft zu stärken und nicht zu schwächen, genau das aber passiert mit der Erhebung einer Praxisgebühr. Getroffen werden mit dieser Massnahme einmal mehr chro­nischkranke Personen und pflegebedürftige Frauen und Männer die auf regelmässige Arztbesuche angewiesen sind. Pflegebedürftige werden Mehrbelastungen zu tragen haben, denn die Neuordnung der Pflegefinanzierung bürdet ihnen schon eine PatientInnenbeteiligung von 20 Prozent auf.  

Der SGB unterstützt nachhaltig wirkende, kostenlenkende und kostendämpfende Massnah­men. Die von den Gewerkschaften und Berufsverbänden des Gesundheitswesens geforderte, flächendeckende Einführung einer persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) ist dafür ein gutes Beispiel. Die nationalrätli­che Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat es in der Hand noch vor der Sommer­pause im Rahmen der Mana­ged-Care-Vorlage, die zur Zeit in einer Subkommission vorberaten wird, die PGS zu beschliessen.

Im Zentrum der PGS steht die hausärztliche Erstversorgung. Sie übernimmt die Überweisung an an­dere Leistungserbringer und hat dabei die gesamte Behandlungskette im Blick. So wird die Qualität gewährleistet, Doppelspurigkeiten werden eliminiert und die Kosten mangelnder Koordination aus­geschaltet.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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