SGB lehnt Leistungsverschlechterungen bei den Ergänzungsleistungen ab

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Medienmitteilung

Vernehmlassung EL-Reform

Für immer mehr Neurentnerinnen und Neurentner reichen die Renten aus erster und zweiter Säule nicht mehr für ein anständiges Leben im Alter. Sie sind schon direkt beim Eintritt ins Rentenalter auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Gleichzeitig übernehmen die Ergänzungsleistungen immer mehr die Funktion einer Pflegefinanzierung. Zu Recht, denn sonst wäre die Mehrheit der pflegebedürftigen Betagten in einem Heim auf Sozialhilfe angewiesen.

Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass der Bundesrat nun den Zugang zu den Ergänzungsleistungen einschränken will und sogar Leistungsverschlechterungen in Kauf nimmt. Denn die Senkung der Vermögensfreigrenze bedeutet, dass nur noch mittellose Betagte beim Heimeintritt Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben werden. Den Betroffenen bleibt damit im Pflegeheim kaum mehr ein finanzieller Spielraum für persönliche Ausgaben. Das ist unwürdig, auch und gerade im Alter. Auch der Vorschlag, dass künftig nicht mehr die durchschnittliche Krankenkassenprämie sondern nur noch ein geringerer Anteil der Krankenkassenprämie von der EL übernommen werden soll, trifft die EL-Beziehenden stark.

Unredlich ist der Bundesrat mit dem Verweis, dass die maximal anrechenbaren Mietzinse gezielt erhöht werden. Diese überfällige Anpassung wartet schon seit Jahren auf eine Umsetzung. Nach langem Hinausschieben hat der Nationalrat in der letzten Session die entsprechende Gesetzesrevision an die Hand genommen. Diese Arbeiten sind weiterzuführen. Denn die EL-Bezügerinnen und -Bezüger können nicht auf die EL-Reform warten und weitere Jahre den Gürtel immer enger schnallen.

Der Druck auf die EL zeigt, dass es gerade für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen von grösster Bedeutung ist, dass das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule für ein anständiges Leben im Alter reicht. Der effizienteste, kostengünstigste, sicherste und sozialste Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist eine Anhebung der AHV-Renten, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Nur eine Stärkung der AHV ist eine seriöse Antwort auf Prekarität im Alter.

AUSKÜNFTE:
  • Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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