SGB lehnt Leistungsverschlechterungen bei den EL ab

  • Sozialpolitik
  • AHV
Vernehmlassungen
Verfasst durch Doris Bianchi

Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform)

Am 26.2.2016 hat die nationalrätliche Kommission SGK entschieden, die Erhöhung der bei Ergänzungsleitungen (EL) anrechenbaren Mietzinsmaxima zu sistieren. Sie will dieses Thema erst bei der Behandlung des Ergänzungsleistungsgesetzes traktandieren. Das war ein Schlag ins Gesicht von Tausenden von Senior/innen und Menschen mit Behinderung. Umso weist der SGB in seiner Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) die vorgesehenen Leistungsverschlechterungen zurück.

Es ist unverständlich, dass der Bundesrat den Zugang zu den Ergänzungsleistungen einschränken will und sogar Leistungsverschlechterungen in Kauf nimmt. Denn die Senkung der Vermögensfreigrenze bedeutet, dass nur noch mittellose Betagte beim Heimeintritt Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben werden. Den Betroffenen bleibt damit im Pflegeheim kaum mehr ein finanzieller Spielraum für persönliche Ausgaben. Das ist unwürdig. Auch der Vorschlag, dass künftig nicht mehr die durchschnittliche Krankenkassenprämie sondern nur noch ein geringerer Anteil der Krankenkassenprämie von der EL übernommen werden soll, trifft die EL-Beziehenden stark.

Der Druck auf die EL zeigt, dass es gerade für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen von grösster Bedeutung ist, dass das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule für ein anständiges Leben im Alter reicht. Der effizienteste, kostengünstigste, sicherste und sozialste Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist eine Anhebung der AHV-Renten, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Nur eine Stärkung der AHV ist eine seriöse Antwort auf Prekarität im Alter.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
Top