Im Rahmen der Anhörung zur Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VZEL) spricht sich der SGB für den Verzicht auf die erneute Einführung eines befristeten Zulassungsstopps aus.
Der SGB ersucht den Bundesrat, auf die Umsetzung der befristeten Zulassungsbeschränkung zu verzichten. Er führt dafür drei Gründe auf:
- Der Zulassungsstopp war 10 Jahre in Kraft. Der Nutzen bezüglich Kostenlenkung wurde nie vertieft untersucht. Mehr Handlungsbedarf zeigt sich in diesem Bereich bei der noch immer unbefriedigenden Koordination der Spitzenmedizin, den noch immer zu hohen Medikamentenpreisen und in der fehlenden Koordination bei der Anwendung der Hightech-Apparate.
- Der Zulassungsstopp trifft immer die jungen Ärztinnen und Ärzte. Dies ist eine nicht akzeptierbare Diskrimination. Sie dauert nun 10 Jahren an und soll weitere drei Jahre andauern. Anstatt junge Ärztinnen und Ärzte in ihrer Berufsentwicklung zu behindern, ist die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit in den Spitälern und in Fachrichtungen, die heute untervertreten sind, zu steigern. Verlangt sind vor allem familienfreundlichere Arbeitsbedingungen in den Spitälern. So würde dem Drang in die selbständige Praxistätigkeit entgegengewirkt.
- Die Zulassungsbeschränkung berücksichtigt die Qualität der Leistungserbringer nicht, obwohl dies ein zentral sein müsste.