Schlechte Argumente für die Senkung der Renten

  • Berufliche Vorsorge
Artikel
Verfasst durch Paul Rechsteiner

Die Renten der Pensionskassen haben, zusammen mit jenen der AHV, die Aufgabe, den Rentner/innen „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ zu ermöglichen. Das verlangt unsere Bundesverfassung. Schon heute ist dieses Verfassungsziel bei vielen Menschen mit unteren und mittleren Einkommen gefährdet. Umso weniger erträgt es bei den gesetzlich geregelten Renten eine Beeinträchtigung des bisherigen Rentenniveaus.

Die Schweizerinnen und Schweizer haben am 7. März 2010 eine Vorlage zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge mit einem Stimmenanteil von 72.7% verworfen. Der Bundesrat, das Bundesamt für Sozialversicherungen, die Versicherungen, die Wirtschaftsverbände und die bürgerlichen Parteien hatten die Stimmbürger zuvor beschworen, dass die 2. Säule ohne Rentensenkungen finanziell nicht mehr gesichert sei. Die in einem der teuersten Abstimmungskämpfe der letzten Jahre mit grossem finanziellem Aufwand verbreiteten Argumente überzeugten nicht.

Die letzte Amtshandlung von Bundesrat Burkhalter an der Spitze des zuständigen Departementes des Innern war die Eröffnung der Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule. Sein zentrales Thema ist erneut die als unausweichlich dargestellte Senkung des heutigen Mindestumwandlungssatzes. Wegen der Bedeutung des Berichtes für die bevorstehenden Weichenstellungen in der Politik der Altersvorsorge hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Annahmen und Vorgaben des federführenden Bundesamts für Sozialversicherungen einer genaueren Prüfung unterzogen. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass diese Annahmen und Vorgaben bei der 2. Säule so fragwürdig sind wie die früheren Fehlprognosen des Amtes über die finanzielle Zukunft der AHV, die inzwischen vom BSV selber stark korrigiert und der Realität angenähert worden sind.

Wer den umfangreichen Bericht zur 2. Säule genauer liest, staunt zunächst darüber, dass die zentralen Annahmen über die Entwicklung der Lebenserwartung und der Zinsen nur mit wenigen Zahlen unterlegt sind. Bei den Zinsen sind es steil abwärts zeigende Kurven bei risikoarmen Anlagen, bei der Lebenserwartung die Angaben einiger Vorsorgeeinrichtungen namentlich mit Daten von Staatsangestellten. Stutzig macht somit schon die oberflächliche Arbeit und das dünne Datenmaterial im entscheidenden Teil des Berichts.

Eine genauere Untersuchung ergibt sodann, dass die Zins- und Renditeentwicklung in grösseren Zusammenhängen betrachtet und analysiert werden muss, bevor weitreichende Entscheide für die Zukunft mit entsprechenden Folgen für die soziale Sicherheit getroffen werden. An dieser Stelle muss der Verweis darauf genügen, dass schon leichte Veränderungen bei einer derzeit fehlenden Inflation das Bild vollständig verändern. Und stutzig machen müsste der Umstand, dass selbst die notorisch zurückhaltende Eidgenössische Finanzverwaltung in ihren eben publizierten „Langfristperspektiven“ für die Zukunft mit weit höheren Zinsen rechnet als das BSV.

Bei der Entwicklung der Lebenserwartung wird das dünne Datenmaterial noch augenfälliger. Der Umstand etwa, dass jene Minderheit der Versicherten, auf die der gesetzliche Mindestumwandlungssatz überhaupt Anwendung findet, aus sozialen Schichten mit einer tieferen Lebenserwartung stammen, wird schlicht ausgeblendet. Dabei ist bekannt, dass die „Ungleichheit vor dem Tod“ bzw. die „Ungleichheit bei der Lebenserwartung“ gross ist: Wer wenig verdient und entsprechende Arbeiten leistet, lebt kürzer als jene, die mehr verdienen und höher qualifizierte Arbeiten verrichten.

Wer der Bevölkerung aber Rentensenkungen zumuten möchte, der ist verpflichtet, die zugrundeliegenden Fakten gründlich, seriös und nachvollziehbar aufzuarbeiten oder aufarbeiten zu lassen. Dass die Glaubensgemeinschaft der Branche von Versicherungskonzernen bis hin zum ASIP wie vor dem 7. März 2010 einhellig der Meinung ist, dass der Umwandlungssatz gesenkt werden muss, genügt im demokratischen Prozess für die Begründung wichtiger politischer Entscheide nicht. Dafür braucht es faktenbasierte und glaubwürdige Grundlagen. Der Bericht über die Zukunft der 2. Säule genügt diesen Anforderungen nicht.

Dazu kommt ein Weiteres. Das BSV selber hat Studien erstellen lassen, aus denen sich ergibt, dass die Kosten für die Verwaltung und die Vermögensverwaltung weit übersetzt sind. Darüber hinaus sind die Risikoprämien für die Versicherungsgesellschaften zu einem grossen Geschäft geworden, indem der Gewinn fast die Höhe des gesamten Aufwands erreicht. Solange das aber seitens des BSV nur festgestellt wird, ohne dass daraus auch politische Schlussfolgerungen gezogen würden, kann es nicht sein, dass die Gewinne der Versicherungskonzerne durch Rentensenkungen auf dem Buckel der Betroffenen weiter gesteigert werden.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird bei dieser Ausgangslage Rentensenkungen bei der 2. Säule weiterhin bekämpfen. Es ist zu hoffen, dass das zuständige Departement die Zeit nutzt, nach den Grundlagen der AHV auch jene der 2. Säule fundiert zu überarbeiten.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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